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Für die Gesundheit unserer Kinder – konsequent gegen Impf-Verweigerer
Ab 1. März gilt in Deutschland eine Masernimpfplicht. Das im vergangenen November beschlossene Masernschutzgesetz verpflichtet betreute Kinder und auch das Personal in Kindertagesstätten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen zu einer Impfung gegen Masern.
Für die CDU ist wichtig: Masernschutz ist aktiver Kinderschutz. Masern können schwere Folgeerkrankungen nach sich ziehen. Drei von 1000 an Masern Erkrankten sterben an der hochansteckenden Krankheit. 2016 starb eine Sechsjährige an Spätfolgen einer Masernerkrankung. Das müssen und können wir verhindern.
Noch vor wenigen Jahren galten die Masern als „besiegt“. Doch 2019 gab es in Deutschland wieder rund 500 Masern-Fälle. Mitverantwortlich dafür sind vor allem Eltern, die auf den Impfschutz anderer Kinder setzen, sich aber weigern, ihre eigenen Kinder gegen Masern impfen zu lassen.
Masernimpfpflicht: Das ändert sich zum 1. März.
- Vor der Aufnahme in Kindertagesstätten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen und bei der Tagespflege müssen ab sofort alle Kinder ab einem Jahr nachweislich gegen Masern geimpft sein. Kinder ab zwei Jahren müssen zwei Masernschutzimpfungen haben oder eine ausreichende Immunität gegen Masern per Labortest nachweisen.
- Mitarbeiter in Kindertagesstätten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen und bei der Tagespflege sowie das Personal in medizinischen Einrichtungen müssen den Masernimpfschutz nachweisen.
- Auch in Flüchtlingsunterkünften und in Ausbildungseinrichtungen, in denen überwiegend Minderjährige betreut werden, gilt die Masernimpfpflicht.
- Kinder, die bereits in Betreuungseinrichtungen aufgenommen sind, müssen bis zum 31. Juli 2021 einen Impfnachweis vorlegen. Das gilt auch für betroffenes Personal.
Ausnahmen: Ausgenommen sind Menschen, die eine Unverträglichkeit gegen den Impfstoff mit einem Attest nachweisen können. Außerdem alle bis 1970 Geborenen, weil davon ausgegangen wird, dass sie entweder geimpft wurden oder die Krankheit durchmachten und damit immun sind.
Strafen für Impfverweigerer
Eltern, die sich weigern, ihr Kind gegen Masern impfen zu lassen, droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Ungeimpfte Kinder sollen künftig von Betreuungseinrichtungen abgelehnt werden können. Schicken Eltern ungeimpfte Kinder in die Schule, muss diese das Gesundheitsamt informieren – auch hier droht den Eltern eine Geldstrafe.