Für die Gesundheit unserer Kinder – konsequent gegen Impf-Verweigerer
Ab 1. März gilt in Deutschland eine Masernimpfplicht. Das im vergangenen November beschlossene Masernschutzgesetz verpflichtet betreute Kinder und auch das Personal in Kindertagesstätten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen zu einer Impfung gegen Masern.
Für die CDU ist wichtig: Masernschutz ist aktiver Kinderschutz. Masern können schwere Folgeerkrankungen nach sich ziehen. Drei von 1000 an Masern Erkrankten sterben an der hochansteckenden Krankheit. 2016 starb eine Sechsjährige an Spätfolgen einer Masernerkrankung. Das müssen und können wir verhindern.
Noch vor wenigen Jahren galten die Masern als „besiegt“. Doch 2019 gab es in Deutschland wieder rund 500 Masern-Fälle. Mitverantwortlich dafür sind vor allem Eltern, die auf den Impfschutz anderer Kinder setzen, sich aber weigern, ihre eigenen Kinder gegen Masern impfen zu lassen.