17.04.2020
Gesund im Job trotz Corona: 10 Regeln für Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Nicht erst mit der Öffnung von Geschäften ab dem 20. April stellen sich konkrete Fragen zum Schutz von Mitarbeitern und Kollegen vor einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz. Bundesweit einheitliche Regeln sollen jetzt für mehr Sicherheit sorgen. Abstand halten wird oberstes Gebot. Hygienemaßnahmen werden Pflicht. Das hat die Bundesregierung beschlossen.
Die von Arbeitsminister Heil vorgestellten zentralen Punkte:
- Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern muss eingehalten werden – in Gebäuden, im Freien und auch im Auto. Vor allem in geschlossenen Räumen sollen dazu Markierungen und Abstandhalter dienen. Das gilt z. B. in Ladengeschäften oder Großraumbüros. Büroarbeit ist nach Möglichkeit im Homeoffice auszuführen.
- Dienstliche Abläufe sollen so gestaltet werden, dass direkte Kontakte vermieden werden. Schichtwechsel oder Pausenzeiten sollen so geplant sein, dass betroffene Personen möglichst einzeln den Raum betreten oder verlassen.
- Arbeitsplätze müssen mit Infektionsschutz ausgerüstet sein. Das sind z. B. Trennwände und Schutzmasken.
- Ist das Einhalten des Sicherheitsabstandes nicht umsetzbar, sollen die Arbeitgeber Schutzmasken für die Beschäftigten und auch für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen.
- Der Arbeitgeber muss für zusätzliche Hygienemaßnahmen sorgen. Dazu zählen Waschgelegenheiten, Desinfektionsmittel und häufigere Reinigungsintervalle.
- Die Arbeitgeber sollen betriebliche Routinen zur Gesundheitsvorsorge erarbeiten und sich dazu eng mit den Gesundheitsämtern abstimmen.
- Für die Erarbeitung eines wirksamen Arbeitsschutzes sind Arbeitnehmer, Arbeitnehmervertreter bzw. Betriebsrat einzubinden.
- Es muss im Betrieb eine aktive Kommunikation zu Sicherheit und Gesundheit geben. Die Führungskräfte stehen hierbei in besonderer Verantwortung.
- Es soll eine besondere arbeitsmedizinische Vorsorge zum Schutz von Risikogruppen geben. Dazu gehört bei Bedarf auch eine individuelle Beratung.
- Es gilt der Grundsatz: Niemals krank zur Arbeit. Wer sich nicht gesund fühlt, bleibt zu Hause und klärt die Gesundheitsfeststellung mit dem Hausarzt.
Die Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu den 10 Punkten finden Sie hier.