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Kinder wirksam schützen und Täter konsequent bestrafen
„Wir werden als CDU alles dafür tun, dass Kinderschänder endlich die Strafe bekommen, die sie verdienen, und dass Kinder in unserem Land geschützt werden.“ Mit diesen eindringlichen Worten macht CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak heute noch einmal deutlich, was die Union schon lange fordert: Härtere Strafen, bessere Ermittlungsmöglichkeiten und mehr Prävention.
Unsere Pflicht als Staat und Gesellschaft: ein Schutzschild für unsere Kleinen
Kinder und Jugendliche stehen unter dem besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft. Sie haben das Recht auf freie Entwicklung ihrer Persönlichkeit und den Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung. Es sind vor allem Fälle wie der in Münster, die uns allen auf erschütternde Art und Weise vor Augen führen, welche Abgründe sich an manchen Stellen in unserer Gesellschaft auftun. Wir müssen alles daran setzen, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch zu schützen.
Das sind unsere Forderungen für eine umfassende und konsequente Rechtsreform:
Strafmaß: Missbrauch als Verbrechen einstufen, nicht als Vergehen
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Für Täter und Mittäter sexuellen Missbrauchs müssen drastische Strafen möglich sein. Wir müssen Kindesmissbrauch in jedem Fall als Verbrechen einstufen – nicht nur als Vergehen, damit eine Mindesthaftstrafe von einem Jahr droht. Nur so können abschreckende Signale gesetzt werden.
Erhöhung des Strafrahmens: Haftstrafen bis zu fünf Jahren
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Beim Besitz von Kinderpornografie muss eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren statt bis zu drei Jahren drohen. Es kann nicht sein, dass der einfache Ladendiebstahl mit einem höheren Strafrahmen belegt ist als das sich Verschaffen von kinderpornografischem Material.
Schutz vor Wiederholungstätern: Untersuchungshaft erleichtern
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Um Kinder vor Wiederholungstätern zu schützen, soll etwa bei Verdacht auf Missbrauch durch Kinderpornografie leichter eine Untersuchungshaft angeordnet werden können. Denn bislang reicht die bloße Wiederholungsgefahr nicht aus. Außerdem muss es auch bei schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung möglich sein, die Untersuchungshaft leichter zu verhängen.
Mehr Möglichkeiten für Ermittler: Vorratsdatenspeicherung muss kommen
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Die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet lässt sich nur über den Zugriff auf gespeicherte Telekommunikations-Verkehrsdaten wirksam aufklären. Deshalb brauchen die Ermittler die Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. Wir müssen an die Täter rankommen, sie verurteilen und zur Rechenschaft ziehen können.
Ausbau der Präventionsarbeit: Missbrauch im Vorfeld verhindern
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Um Kinder und Jugendliche noch besser vor Missbrauch schützen zu können, brauchen wir eine auf Dauer angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Ab dem Jahr 2022 sollte im Bundeshaushalt jährlich ein Betrag von mindestens fünf Millionen Euro bereitgestellt werden.