Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten
„Wir gehen auf Nummer sicher.“ Mit diesen Worten stellte Gesundheitsminister Jens Spahn seine Anordnung einer Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten vor. Mit der Pflicht wird die bestehende Anordnung verschärft. Spahn machte aber auch klar: „Schon jetzt gilt: Wer in den zwei Wochen vor der Rückkehr nach Deutschland in einem Risikogebiet war, muss sich in Quarantäne begeben, oder ein Testergebnis nachweisen, das nicht mehr als zwei Tage alt ist.“
Seit 1. August gibt es die Möglichkeit kostenloser Tests. Spahn betonte: „Die dadurch entdeckten Infektionen machen einen Unterschied.“ Die Testpflicht für alle Rückkehrer aus Risikogebieten gilt ab 8. August. „Wir machen das, weil diese Tests uns alle schützen“ – Rückkehrer und Kontaktpersonen, so Spahn. Mit der Rückkehr von Urlaubern aus dem Ausland – insb. Risikogebieten – steige die Gefahr, dass das Virus in Deutschland „eingeschleppt“ werde.
Zumutbarer Eingriff
„Mir ist bewusst, dass das ein Eingriff in die Freiheit des einzelnen ist“, so Spahn. „Aber ich finde, es ist ein zumutbarer Eingriff.“ Spahn stellte klar: Es gibt eine Pflicht innerhalb einer Gesellschaft, aufeinander aufzupassen und sich gegenseitig zu schützen. „Freiheit kommt immer auch mit Verantwortung.“ Für einen selbst und für andere.
Eine Kostenpflicht für die Tests lehnt Spahn ab. Das sei „populistisch“. Er betonte: „Wir dürfen als Gesellschaft die Frage des Testens nicht zu einer sozialen Frage werden lassen.“ Er dankte Gesundheitsämtern und Verantwortlichen vor Ort für den Aufbau der Testzentren.
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