Bund und Länder verschärfen Corona-Regeln
Die Corona-Infektionen in Deutschland nehmen weiter zu. Neben Großstädten wie Berlin, Köln oder München trifft es auch ländliche Räume. Bundeskanzlerin Angela Merkel sieht deutlichen Anlass zur Sorge: „Wenn Sie mich fragen, was ist das, was mich beunruhigt, dann ist das der exponentielle Anstieg. Und den müssen wir stoppen.”
Um gemeinsame Richtlinien gegen Corona zu definieren, berieten Bundeskanzlerin Angela Merkel im Kanzleramt mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer. Um die Pandemie einzudämmen, beschlossen Bund und Länder folgende Regeln. Diese geben den Rahmen für den Umgang mit dem Corona-Virus in den kommenden Wochen vor:
Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht
Schon bei 35 Infektion je 100 000 Einwohnern in 7 Tagen sollen erste Maßnahmen greifen. Klar ist: Bei niedrigeren Grenzwerten treten Maßnahmen früher in Kraft. Das kann helfen, das Corona-Virus zurückzudrängen.
- Eine ergänzende Maskenpflicht gilt dann überall dort, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen. Das sind z. B. belebte Einkaufsstraßen.
- Es gilt eine weitere Begrenzung von Teilnehmern bei Veranstaltungen.
Weniger Partygäste
Ab 50 Infektionen greifen weitere – lokale oder regionale – Einschnitte. „Kommt der Anstieg der Infektionszahlen unter den vorgenannten Maßnahmen nicht spätestens binnen 10 Tagen zum Stillstand, sind weitere gezielte Beschränkungsschritte unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren“, heißt es im Beschluss. Hierzu zählt unter anderem:
- An öffentlichen Veranstaltungen sollen höchsten 100 Personen teilnehmen dürfen. Ausnahmen gibt es nur, wenn mit dem zuständigen Gesundheitsamt ein Hygienekonzept abgestimmt wurde und das Gesundheitsamt zustimmt.
- An privaten Feiern sollen maximal zehn Personen teilnehmen. Diese sollen aus maximal zwei Haushalten kommen.
- Eine generelle Sperrstunde in der Gastronomie soll dann bei 23 Uhr liegen. Bars und Clubs sollen dann ganz schließen.
Kontaktverfolgung sicherstellen
Um das Virus einzudämmen müssen Infizierte Distanz zu Gesunden halten. Oft merkt man selbst nicht sofort, dass man das Virus in sich trägt. Informationen über Kontakte helfen. Die Gesundheitsämter verfolgen dazu Kontaktlisten. Die Bundeswehr kann kurzfristig 5 000 und mittelfristig 15 000 Kräfte zur Kontaktnachverfolgung stellen. Die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen werden aufgefordert, die Gesundheitsämter mit Personal zu unterstützen.
Mit aufwachsenden Maßnahmen Lockdown vermeiden
„Was der Gesundheit dient, dient also auch dem wirtschaftlichen Ablauf”, machte die Bundeskanzlerin klar. Einen vollständigen Lockdown soll es nicht geben. Auch, weil die deutsche Wirtschaft sich gerade erst mühsam von dem Stillstand im Frühjahr erholt. „Deshalb können wir uns auch ökonomisch eine zweite Welle, wie wir sie im Frühjahr hatten, mit solchen Folgen nicht leisten”, betonte Merkel.
Hilfen für betroffene Unternehmen
Kürzere Öffnungszeiten, weniger Gäste – Gastronomen und Hoteliers, aber auch viele andere Unternehmen leiden unter Einbußen. Oft geht es „ans Eingemachte“, an die Existenz. Dazu wurde heute beschlossen. Die bisher bis zum Jahresende laufenden Überbrückungshilfen sollen um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden.
Auf Reisen verzichten
Reisen aus und in Risikogebiete erhöhen die Infektionsgefahr für andere. Die Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten empfehlen daher, auf solche Reise aus privatem Anlass – z. B. Ferien oder Familienfeiern – zu verzichten. Ein Reiseverbot gibt es nicht; einzelne Bundesländer haben aber ein so genanntes Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten erlassen. Wer hier dennoch reisen will, braucht einen negativen Corona-Test. Hier entscheiden die jeweiligen Landesregierungen.