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Hilfen für Studierende in Corona-Not
Hohe Mieten, teure Semestergebühren, dazu Extra-Bücher – und der Nebenjob ist futsch. Corona bringt viele Studentinnen und Studenten in Not. BAföG allein reicht oft nicht. Und meist können auch die Eltern nicht einspringen und alle Kosten auffangen. „Aufgrund der aktuellen Lage benötigen die Studierenden in Deutschland weiterhin unsere Unterstützung“, sagte dazu Bildungsministerin Anja Karliczek. Sie hat in Berlin mitgeteilt: Zu Beginn des Wintersemesters können daher wieder Anträge auf die sogenannte Überbrückungshilfe gestellt werden.
Karliczek betonte: „Es ist wichtig, dass wir die Studierenden jetzt weiter wirksam mit unseren Instrumenten unterstützen können und wollen.“ Die Nothilfen waren Ende September zunächst ausgelaufen. Überbrückungshilfe wird jetzt wieder angeboten, „in Form eines nicht rückzahlungsfähigen Zuschusses“. Die Hilfen sollen bis Ende des Wintersemesters laufen. „Anträge können jetzt ab heute gestellt werden“, so die Ministerin. Der bewährte Studienkredit der KfW wird bis Ende 2021 weiter zinsfrei gestellt. Der Verzicht auf Kreditzinsen war ursprünglich bis März 2021 befristet.
„Bewährtes wird bleiben, ein paar kleine Änderungen mussten aber vorgenommen werden“, stellte Karliczek vor. Dazu wurde beschlossen: Für die Überprüfung der Anträge wurden Anpassungen und Erleichterungen vorgenommen. Neben Bescheinigungen für die Kündigung eines Zusatzjobs reichen auch Nachweise erfolgloser Bewerbung zum Antrag auf Hilfen in finanzieller Notlage. Karliczek: „Das ist gerade wichtig für die Erstsemester, die noch gar keinen Nebenjob hatten.“ Auch die „Nachweisführung über die Kontenbewegung“ wurde vereinfacht. Hier wurde der Nachweiszeitraum deutlich verkürzt.
Mit den Veränderungen wurden die Rückmeldungen der Studentinnen und Studenten sowie der Studentenwerke berücksichtigt, so die Ministerin. „Damit haben wir für das Wintersemester Vorsorge getroffen und auch das gesamte Jahr 2021 für die Studierenden verlässlicher und planbarer gestaltet.“