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Strobl: Datenspeicherung notwendig und richtig
„Freiheit und Sicherheit der Bürger haben höchste Priorität“, sagte der stellvertretende CDU-Vorsitzende Thomas Strobl im Bundestag, als er über die geplante Einführung der Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten sprach.
Keinesfalls gehe es um Massenüberwachung durch den Staat, führte der CDU-Vize aus. Vielmehr sei die Sicherheit unseres Landes bedroht durch das organisierte Verbrechen und den islamistischen Terrorismus, durch Kriminelle und Terroristen. Mit der Neuregelung, häufig als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet, können Sicherheitsbehörden künftig mehr zur besseren Aufklärung von Verbrechen tun. Dafür sei die Datenspeicherung „notwendig und richtig“, hob Strobl hervor.
Einheitliche Regelung von Datenspeicherung
Mit dem geplanten Gesetz werde einheitlich geregelt, wie lange Telekommunikationsunternehmen mindestens sowie höchstens die Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern, erklärte Strobl. Nach aktuellem Stand seien das vier bis zehn Wochen. Ausgeschlossen sei dabei die Speicherung etwa von Gesprächsinhalten. Ermittlungsbehörden könnten nicht ohne Weiteres auf solche Verbindungsdaten zugreifen – erst müsse die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag stellen, den ein Richter genehmigen müsse.
Die geplante Speicherpflicht seien verfassungsrechtlich und strafprozessrechtlich abgesichert, sagte Strobl – „das bleibt sogar weit hinter dem zurück, was der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht für zulässig erklärt haben“.