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Geschäft mit dem Tod unterbinden
Der Tod ist unausweichlich und gehört zum menschlichen Leben dazu: Auch wenn der christliche Glaube Menschen Hoffnung gibt, haben viele Angst vor einem langen Sterbeprozess oder vor Schmerzen.
Sterbebegleitung, Lebensschutz und Selbstbestimmung werden im Zusammenhang mit vielen medizinischen, moralischen und rechtlichen Fragen diskutiert. Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben über Fraktionsgrenzen hinweg intensiv in den vergangenen Monaten darüber beraten, wie unsere Gesellschaft mit Alter, Krankheit und Tod umgeht und ob der Staat eingreifen soll, wenn Menschen mit Hilfe anderer ihrem Leben ein Ende setzen wollen.
Gruppenanträge im Bundestag beraten
Nach einer Orientierungsdebatte im November letzten Jahres standen am Donnerstag im Bundestag vier unterschiedliche Gesetzentwürfe auf der Tagesordnung. Die meisten Unterstützer hat der Antrag der Gruppe um den CDU-Abgeordneten Michael Brand, der die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe stellen will, aber sonst weitestgehend die bestehende Rechtslage beibehalten will. Beihilfe zum Suizid dürfe kein Dienstleistungsangebot und kein Teil der Gesundheitsversorgung sein. Brands Initiative unterstützen mehr als 200 Abgeordnete aus allen Fraktionen und Parteien; rund 130 Abgeordnete aus CDU und CSU hatten zum Ende der Einreichungsfrist für den Antrag unterschrieben. Auch Kanzlerin Angela Merkel signalisierte ihre Unterstützung.
Sensburg: Teilnahme an einer Selbsttötung unter Strafe stellen
Gemeinsam mit dem Abgeordneten Patrick Sensburg fordern 34 weitere CDU/CSU-Abgeordnete ein umfassendes Sterbehilfeverbot. Die „Teilnahme an einer Selbsttötung“ soll mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Damit soll für eine möglichst eindeutige Rechtssetzung bei der Beihilfe zum Suizid gesorgt werden. Sterbehilfevereinen solle keine Lücke im Regelungswerk geboten werden.
Hintze: Erlaubnis für Sterbehilfe einheitlich definieren
Der Vorschlag der Parlamentarier um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze „zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung“ sieht vor, Ärzten ausdrücklich zu erlauben, sterbenskranken und schwer leidenden Patienten beim Suizid zu helfen. Er konnte mehr als 100 Unterschriften auf sich vereinigen, etwas mehr als 40 davon aus den Reihen der Unionsfraktion. Der Gesetzentwurf will im Zivilrecht den Ärzten ausdrücklich die Beihilfe zur Selbsttötung bei Patienten mit einer zum Tode führenden Krankheit erlauben und ihnen somit Rechtssicherheit gegenüber möglichen Sanktionen durch das ärztliche Standesrecht geben. Bislang regeln Berufsordnungen der 17 Landesärztekammern den Rahmen für die Ärzte unterschiedlich.
Ebenfalls zur Abstimmung steht der Entwurf eines Gesetzes über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung, vorgeschlagen von den Abgeordneten Renate Künast, Petra Sitte, Kai Gehring, Luise Amtsberg und weiteren Abgeordneten.
Bei dieser Entscheidung sind die Abgeordneten nicht durch Empfehlungen ihrer Fraktionen gebunden. Sie entscheiden frei und sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.
Die CDU Deutschlands hat zuletzt auf dem Parteitag 2012 in Hannover beschlossen, „die unentgeltliche, aber geschäftsmäßig erbrachte Hilfeleistung zur Selbsttötung (organisierte Sterbehilfe)“ unter Strafe zu stellen. Die Delegierten hatten das „klare Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe“ begrüßt und damit Formen von Sterbehilfe, die von dubiosen Vereinen angeboten wird, abgelehnt.