Medienpolitiker der Union fordern neue Medienordnung im digitalen Zeitalter
Die Pressestelle der CDU Deutschlands teilt mit:
Das Netzwerk „Medien und Regulierung“ der CDU Deutschlands und die „Kommission für Medien und digitales Leben“ der CSU haben eine gemeinsame Positionierung zu „Vielfalt sichern, Zugang erleichtern – die Medienordnung im digitalen Zeitalter“ verabschiedet. Die Bund-Länder-Kommission zur „Medienkonvergenz“ wird aufgefordert zu prüfen, ob der Plattformbegriff in der konvergenten Medienwelt anzupassen ist.
Der Vorsitzende der CSU-Kommission, Generalsekretär Andreas Scheuer, betonte: „Meinungsbildung findet heute mehr und mehr im Internet statt. Damit erlangen Endgeräte, Benutzeroberflächen, mobile und Internet-Plattformen eine entscheidende Schlüsselposition.“ Der Vorsitzende des CDU-Netzwerks Marco Wanderwitz erklärte: „Auch im digitalen Zeitalter ist Plattformregulierung zur Sicherung von Medien und Meinungsvielfalt daher ein zentrales Thema. Die Prämissen sind: Zugangsoffenheit, Auffindbarkeit und Transparenz.“
Wichtig sei eine Reform der Plattformregulierung in mehreren Schritten. Auf Länderebene sind insbesondere nicht ausreichend frei programmierbare EPG (Electronic Programm Guides) in die Plattformregulierung zu integrieren. Die Bund-Länder-Kommission muss prüfen, ob der Plattformbegriff in der konvergenten Medienwelt anzupassen ist. Es bedarf einer angepassten und an aktuelle Gefährdungslagen für die Medienvielfalt orientierten Regulierung.
Mit Blick auf Intermediäre wie Suchmaschinen und soziale Netzwerke steht für beide Gremien fest: Sie haben eine wichtige Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung. Ob eine Meinungsbeeinflussung insbesondere durch marktmächtige Intermediäre gegeben ist, gelte es empirisch nachzuweisen. Schon jetzt sei wichtig: Werbung und bezahlte Platzierungen sind von Suchergebnissen zu trennen und kenntlich zu machen. Eine Selbstbevorzugung eigener Inhalte durch marktmächtige Intermediäre ist zu verbieten. Eine Regulierung des Suchalgorithmus ist kein praktikabler Regulierungsansatz.
In unserer digitalen Medienwelt gelte es auch zu prüfen, ob das Kartellrecht mit Blick auf Plattformen ein wirksames Instrument sei. Auch sei zu prüfen, ob der Zugang und der Besitz von digitalen Daten und Datensets eine Marktmacht im kartellrechtlichen Sinne begründen könne.