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Foto: Tobias Koch
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22.10.2015
Stärkerer Schutz und bessere Strafverfolgung
Der Bundestag hat weitere Maßnahmen gegen Kriminalität und Terror beschlossen: Zur Verfolgung schwerer Straftaten werden künftig Verbindungsdaten vom Festnetz, Handy oder PC für kurze Zeit gespeichert. Mit dem neuen Gesetz wird eine langjährige Forderung der CDU umgesetzt.
- Um diese Daten geht es: Zur Aufklärung schwerster Straftaten sollen Daten gespeichert werden dürfen – die IP-Adressen von PCs sowie Informationen, welche Rufnummern wann angerufen wurden. Nach spätestens 10 Wochen müssen die Daten gelöscht werden; Standortdaten bei Mobilfunk-Gesprächen bereits nach 4 Wochen. Inhalte von Gesprächen und aufgerufene Internetseiten werden nicht gespeichert. Auch der gesamte E-Mail-Bereich ist von der Speicherung ausgenommen.
- Schwerkriminalität bekämpfen: Die neue Regelung betrifft ausschließlich Ermittlungen zu schweren Straftaten. Hierzu zählen organisierte Kriminalität, Schleuser-Kriminalität, Menschenhandel und Terrorismus. Oft sind die Verbindungsdaten die einzigen Spuren zu den Tätern, wie etwa bei Kinderpornographie.
- Persönliche Daten bleiben geschützt: Der Datenschutz wird mit dem neuen Gesetz umfassend berücksichtigt. Ein Richter muss den Zugriff auf die Daten vorab genehmigen. Die Betroffenen müssen vor dem Abruf ihrer Daten grundsätzlich benachrichtigt werden.
Die Speicherung von Verbindungsdaten macht eine bessere Bekämpfung von Kriminalität und Terror möglich. Die Regelungen zum Speichern der Daten sind klar, transparent und sehr streng. Unverhältnismäßige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte werden ausgeschlossen.