Merkel: „Vor uns liegt die schwierige Zeit”
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„Unser Ziel ist, so viel wie möglich vom öffentlichen und privaten Leben aufrecht zu erhalten.“ Bundeskanzlerin Angela Merkel hat nach den Beratungen mit den Regierungschefs der Länder die Ziele weiterer Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus vorgestellt.
„Vor uns liegt die schwierige Zeit mit Herbst- und Wintermonaten“, sagte Merkel. Ab Oktober wird mit einer Doppelbelastung aus Grippe- und Corona-Infektionen gerechnet. Schon jetzt sei festzustellen, „wir sehen einen schrittweisen Anstieg, zum Teil – in Ballungsgebieten – einen deutlichen Anstieg. Wir können uns dem mit den richtigen Maßnahmen entgegenstellen.“
Merkel betonte: „Wir haben uns auf Prioritäten verständigt: Wir wollen die Wirtschaft am Laufen haben. Und wir wollen, dass Kinder in Schulen und Kitas gehen können.“ Dazu müssten die geltenden Corona-Regeln auch weiter befolgt werden. Darüber hinaus werde es weitere Regelungen geben. Grundsätzlich gelte dabei: „Wir wollen regional spezifisch, zielgenau agieren.“ Ein Shutdown für das ganze Land soll verhindert werden.
„Wir wissen, dass wir in der Pandemie leben. Und das auch noch auf absehbare Zeit, nämlich, bis ein Impfstoff da ist – oder sonst eine gute medizinische Behandlung möglich wäre.” Merkel appellierte an die Menschen in Deutschland, bis dahin weiter Rücksicht zu nehmen. “Wir wissen, dass wir all das nur durchsetzen können, wenn es eine Bereitschaft der Menschen im Lande gibt, die Regeln zu befolgen.“
1. Mehr Kontrolle und höhere Bußgelder
Wo eine Mund-Nasen-Maske getragen werden muss, soll deutlich mehr kontrolliert werden. Fehlt die vorgeschriebene Maske wird ein Bußgeld fällig. Ein Bußgeld wird auch bei falschen persönlichen Angaben in Restaurants fällig – mindestens 50 Euro.
2. AHA-Regeln werden zu CAHLA
Die Abstands- und Hygieneregeln (AHA: Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Atemmaske tragen) werden erweitert. Neu sind die Empfehlungen „C“ zur Nutzung der Corona-Warn-App und „L“ zum regelmäßigen Lüften öffentlicher und privater Räume.
Im Schulunterricht kann die Maskenpflicht eingeführt werden, wenn die Infektionszahlen regional sehr hoch sind. Klassenräume sollen regelmäßige Stoßlüftung erfahren, um eine mögliche Virus-Konzentration in der Luft zu senken. Der Unterricht soll weitgehend in getrennten Personengruppen stattfinden. So können bei Verdacht auf Corona einzelne Gruppen isoliert werden und der Unterricht kann für alle anderen weitergeführt werden.
3. Teststrategie umsetzen
Die bisherigen Labortests sollen durch neue Schnelltest-Verfahren ergänzt werden. Dies soll überall dort erfolgen, wo Schnelltests eine sinnvolle Ergänzung sein können. Die Teststrategie wird ständig überprüft und aktualisiert.
4. Einreisequarantäne
Die Neuregelung der Einreisequarantäne soll umgesetzt werden. Voraussetzung ist eine effektive Umsetzung der Quarantänepflicht. Hierzu sollen Einreisemeldungen an die Gesundheitsämter gemeldet werden. Die Kontrolle durch die Bundespolizei hat begonnen, die Deutscher Post sichert schnelle Zustellung zu. Bundeskanzlerin und Länderchefs bitten zu Beginn der Herbstferien alle Bürger eindringlich, Urlaubseisen in Risikogebiete zu vermeiden. Das hilft auch, damit notwendige (dienstliche) Reisen in diese Gebiete möglich bleiben.
5. Herausforderung Grippe plus Corona
Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und Schwerpunktpraxen sollen Arztpraxen und Krankenhäusern während der anstehenden Grippezeit entlasten. Vor allem Risikogruppen werden aufgefordert, sich gegen Grippe impfen zu lassen, um eine Doppelinfektion zu vermeiden.
6. Nachverfolgung von Infektionsketten
Die nach Verfolgung von Infektionsketten ist besonders wichtig, weil möglicherweise infizierte Personen früh gewarnt werden. So verreiten sie selbst das Virus nicht weiter.
- Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst: Der öffentliche Gesundheitsdienst erhält vom Bund bis zum Jahr 2026 insgesamt 4 Milliarden Euro extra. Damit sollen die Gesundheitsämter digital ausgestattet werden und 5 000 neue Stellen entstehen. So soll die Arbeit effizienter und verlässlicher werden.
- Anzeigepflicht bei Personalmangel: Fehlt es an einem öffentlichen Gesundheitsamt an Personal, um Infektionsketten nachzuverfolgen, muss dies künftig an Landesaufsichtsbehörden und Robert-Koch-Institut gemeldet werden. Bund und Länder können so schnell unterstützen.
7. Notwendige Einschränkungen regional durchsetzen
Steigen die Infektionen regional innerhalb einer Woche auf mehr als 50 Corona-Infektionen unter 100 000 Einwohnern, treten allgemeine Einschränkungen in Kraft. Lassen sich die Infektionsherde nicht lokalisieren, betrifft dies ganzen Kreise oder Gemeinden. Lassen sie sich lokalisieren, können die Einschränkungen auf Stadt- oder Ortsteile oder sogar auf bestimmte Einrichtungen begrenzt werden.
Schon ab 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohnern innerhalb einer Woche sollen private Feiern eine begrenzte Teilnehmerzahl haben: bei angemieteten Räumen 50 Personen maximal, zu Hause 25 Personen maximal. Bei über 50 Neuinfektionen auf 100000 Einwohnern innerhalb einer Woche sollen es nur noch maximal 25 bzw. 10 Personen sein.
Neben Beschränkungen von privaten Feiern kann es auch zu einer Verschärfung der Maskenpflicht oder zeitlich festgelegten Ausschankverboten für Alkohol kommen. Wer in einem betroffenen Gebiet wohnt oder arbeitet, soll eigenverantwortlich abwägen, ob Feiern oder andere Zusammenkünfte stattfinden können.
8. Tägliche Analyse der Situation
Steigende Infektionszahlen für Atemwegserkrankungen im Herbst und Winter werden auch die Belegungszahlen für Intensivbetten erhöhen. Damit alle Erkrankten jederzeit eine gute Behandlung erfahren können, sollen freie und belegte Intensivbetten gemeldet werden. Zur Steuerung hilft den Bundesländern das DIVI-IntensivRegister. Der Stand soll bundesweit immer tagesaktuell verfügbar sein.