Überbrückungshilfen für Unternehmen vorgestellt
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Geschäft geschlossen, aber Miete läuft weiter. Einnahmen sinken, aber Zinsen müssen bezahlt werden. Die Mitarbeiter sind in Kurzarbeit, aber die Versicherungen bleiben in Kraft. Viele Unternehmen haben hohe laufende Kosten – egal, wie hoch die Einnahmen sind. Um Corona-bedingte Ausfälle abzufedern, gibt der Bund weitere Zuschüsse an mittelständische Unternehmen und Selbständige. „Wir leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer gewachsenen Strukturen. Und damit auch zur Identität unseres Mittelstandes“, erläuterte Wirtschaftsminister Peter Altmaier bei der Vorstellung der Maßnahmen in Berlin.
Umsatz- und Einnahmeausfälle anteilig auffangen
„Wir haben letzte Woche das Konjunkturpaket im Deutschen Bundestag beschlossen. Und wir sind heute imstande, die ersten Umsetzungsschritte mitzuteilen“, stellte Altmaier fest. Es gehe darum, Umsatz- und Einnahmeausfälle anteilig aufzufangen. „Wir haben damit einer großen Zahl von kleinen und mittleren Unternehmen Luft zum Atmen verschafft und das Überleben gesichert.“ Damit habe man Millionen Arbeitsplätze geschützt.
Die Überbrückungshilfe „wird vielen mittelständischen Unternehmen helfen, die Krise zu überstehen“, bekräftigt Altmaier. „Ich gehe davon aus, dass wir mit dem heutigen Tag für viele tausend Unternehmen die notwendige Planungssicherheit geschaffen haben bis in den Herbst hinein. Sie wird auch dazu beitragen, den Mittelstandsmotor wieder anzuwerfen.“ Den brauche man, um gut aus der Krise zu kommen. „Wir befinden uns zurzeit in einer wichtigen Phase, in der die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass wir ab Oktober oder November wieder Wirtschaftswachstum erleben werden.“ Altmaier signalisiert, dass es besser- und schlechterlaufende Bereiche gebe. Deshalb seien die Zuschüsse stark zielgruppenorientiert und auf die Notwendigkeit der Hilfen abgestellt.
Insgesamt stehen mit Soforthilfe und Mittelstandshilfen gut 40 Milliarden Euro bereit, fasst Wirtschaftsminister Altmaier die Leistungen zusammen. „Dabei sind die Darlehen der KfW in Milliardenhöhe noch nicht mitgerechnet.“
Grünes Licht für EU-Hilfen
„Es gibt es seit heute Morgen auch grünes Licht aus Brüssel für den Wirtschafts-Stabilisierungs-Fonds“, so Altmaier: Ab sofort können auf dieser Grundlage „in einem stark vereinfachten Verfahren Entscheidungen getroffen werden.“ Damit können bis zu 250 Millionen Euro als „Rekapitalisierungs-Maßnahmen“ sowie WSF-Garantien genehmigt werden, ohne dies bei der EU aufwendig anmelden und in jedem Einzelfall prüfen lassen zu müssen.
Innovations-Prämie für Öko-PKW
Auch die Innovations-Prämie für hochmoderne Autos mit alternativen Antrieben wurde beschlossen. „Auch die kann ab heute beantragt werden“, so Altmaier. „Die Anteile der Autohersteller bleiben unverändert. Der erhöhte Anteil der Bundesregierung ist befristet bis 31.12.2020. Die Prämie wirkt rückwirkend ab 3. Juni 2020.“ Für reine E-Autos gibt es bis zu 9.000 Euro, für Hybride bis zu 6.750 Euro Zuschuss.
Vergabe öffentlicher Aufträge erleichtert
Das Bundeskabinett hat darüber hinaus einfachere Vergabewege für öffentliche Aufträge beschlossen. Die Bundesregierung unterstreicht damit auch die Bedeutung der öffentlichen Beschaffung für die Klimaschutzziele und die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die öffentlichen Investitionen sollen auch genutzt werden, um Kleine und Mittlere Unternehmen, Startups und Innovationen zu stärken.
Die Handlungsleitlinien umfassen die folgenden Erleichterungen für die Behörden des Bundes:
- Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen können bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer vereinfachte und schnellere Vergabeverfahren durchgeführt werden. Hier kann auf einen Teilnahmewettbewerb verzichtet werden.
- Bei Bauaufträgen beträgt diese Grenze bis zu 1 Million Euro ohne Umsatzsteuer.
- Die Werte für den Direktauftrag von Waren und Dienstleistungen werden von 1.000 auf 3.000 Euro zzgl. MwSt und beim Direktauftrag von Bauleistungen von 3.000 auf 5.000 Euro zzgl. MwSt hochgesetzt. Hier kann der öffentliche Auftraggeber direkt einkaufen, ohne zuvor ein Vergabeverfahren durchführen zu müssen.
- Die Fristen für die Einreichung der Angebote und Teilnahmeanträge können leichter verkürzt werden.
Insgesamt 24,6 Milliarden Euro stehen für Überbrückungshilfen bereit.
Zuschüsse können für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden. Eine Fortsetzung der Hilfen ab September ist derzeit nicht vorgesehen. Die Situation der Wirtschaft werde aber weiterhin beobachtet und analysiert, sichert Minister Altmaier zu. Das Programm gilt für alle Wirtschaftszweige – ob im Lockdown oder anderweitig eingeschränkt und „weit hinter ihren Umsätzen aus dem letzten Jahr“.
Der Zuschuss ist nach der Höhe der Ausfälle gestaffelt. Die Kosten müssen von einem Steuerberater, einem Wirtschaftsprüfer oder einem vereidigten Buchprüfer bestätigt werden. „Das schließt Manipulationen weitgehend aus.“
Betroffene Unternehmen können für 3 Monate bis zu maximal 150.000 Euro bekommen. Das Geld ist ein Zuschuss zu den Unternehmenskosten und muss nicht zurückgezahlt werden. Damit bleiben die Investitionsrücklagen der unternehmen unangetastet.
Die Überbrückungshilfen sind unabhängig von der Mitarbeiterzahl eines Unternehmens. Es gibt aber zwei Einschränkungen:
- Eine Umsatzobergrenze von 750 Millionen Euro.
- Unternehmen im Wirtschafts-Stabilisierungs-Fonds erhalten keine Zuschüsse aus diesem Topf.
Neu ist ein bundesweit zentrales Antragsverfahren– egal, aus welchem Bundesland man kommt: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
- Seit 8.7.2020 kann man sich hier registrieren lassen.
- Ab kommender Woche können Anträge gestellt werden.
- Erste Auszahlungen sollen noch im Juli erfolgen.
- Vorgesehen ist, dass die Anträge über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erfolgen müssen.