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Maßnahmen für die Wirtschaft
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Die Corona-Pandemie ist eine ernste Situation von unbekanntem Ausmaß und unbekannter Dauer – für unser Land und insbesondere auch für unsere Wirtschaft. Um den wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus entschlossen und mit aller Kraft entgegenzutreten, hat die CDU-geführte Bundesregierung deshalb ein Maßnahmenpaket von nie da gewesener Größenordnung auf den Weg gebracht.
Die zentrale Botschaft ist: Mit allen Mitteln werden umfassende und tiefgreifende Maßnahmen ergriffen, um die Krise zu bekämpfen und unsere Wirtschaft nicht nur zu stärken, sondern auch sicherzustellen, dass diese Stärke in Zukunft wieder ausgebaut werden kann. Dafür installiert die Bundesregierung ein Schutzschild für alle Beschäftigten und Unternehmen, die von den Auswirkungen der Krise betroffen sind. Dieser Schutzschild, für den aktuell rund eine halbe Billion Euro zur Verfügung steht, beruht auf vier Säulen:
1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren
- Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
- teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
- Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
- vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)
2. Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen
- Steuern stunden, wenn die Einbeziehung eine erhebliche Härte darstellt
- Vorauszahlungen können leichter angepasst werden
- auf Vollstreckungsmaßnahmen oder Säumniszuschläge wird bis Ende des Jahres verzichtet
3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen
- Bedingungen für KfW-Kredite werden gelockert und umgewandelt
- Bürgschaftshöchstbetrag wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt
- Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird für Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen geöffnet
4. Stärkung des europäischen Zusammenhalts
- Bundesregierung begrüßt die Idee der Europäischen Kommission, für eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro
- zurückgegriffen wird dabei insbesondere auf die bewährten EIF-Portfoliogarantien
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