
Entschädigungszahlungen für Eltern auf den Weg gebracht
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Die Corona-Krise trifft Familien besonders hart. Bei vielen Familien reduziert sich das aktuelle Einkommen durch Kurzarbeit, Arbeitslosengeld, geringere Einkommen oder Einnahmen.
Eltern, deren Kinder keine Betreuung erhalten, weil Schulen und Kitas wegen des Coronavirus geschlossen sind, sollen daher finanziell entschädigt werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor, der am Montag vom Kabinett beschlossen wurde und noch diese Woche im Bundestag verabschiedet werden soll. Für die CDU ist klar: in der Corona-Krise sind weitreichende Hilfen notwendig – für den Erhalt von Arbeitsplätzen, aber auch für die Absicherung von Eltern, deren Kinder wegen der aktuellen Krise nicht in Kita und Schule können.
Durch die Entschädigungsregelung sollen laut Bundesgesundheitsministerium Eltern ohne Kinderbetreuung bis zu sechs Wochen 67 Prozent ihres Verdienstausfalls, aber maximal 2016 Euro erhalten.
Zusätzlich soll Familien mit dem sogenannten „Notfall-Kinderzuschlag“ geholfen werden, indem die Zahlung des maximalen Kinderzuschlags bei Betroffenen um ein halbes Jahr verlängert und bei der Prüfung zum Zuschlag nur der letzte Monat, nicht das vergangene halbe Jahr herangezogen wird.
Der Bund will dabei 50 Prozent der Kosten übernehmen. Stimmt der Bundesrat Ende der Woche zu, kann das Gesetz zum 30. März in Kraft treten.
- Der Kinderzuschlag wird kurzfristig für diejenigen geöffnet, die jetzt erhebliche Einkommenseinbußen haben.
- Pro Kind kann der Kinderzuschlag 185 Euro betragen.
- Als weitere familienpolitische Maßnahme ist es möglich, Elterngeldmonate zu verschieben, wenn die Elternzeit Corona-bedingt jetzt nicht genommen werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Eltern in Gesundheitsberufen arbeiten.
- Eltern von Kindern bis 12 Jahren, die wegen der angeordneten Kita- und Schulschließungen zuhause bleiben müssen und dadurch Einkommen verlieren, bekommen eine Entschädigung. Gezahlt werden 67 Prozent des Nettoeinkommens – maximal 2016€ im Monat – für eine Dauer von höchstens sechs Wochen.