
Welche Unterstützung bekomme ich wo?
- Bei Facebook teilen
- Bei Twitter teilen
- Bei Whatsapp teilen
- Per Messenger teilen

Neben den Hilfen des Bundes bieten auch die Länder zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten zur Abmilderung der Folgen des Corona-Virus an:
Übersicht und Aktualisierung der Maßnahmen: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/
- Gebührenfreie Hotline für Unternehmen: 0800 40 200 88
Branchenoffener Härtefallfonds:
Mit dem Fonds sollen Selbstständige und mittelständische Unternehmen bis 50 Beschäftigte bei der Abdeckung ihres dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs unterstützt werden. Dabei sollen je nach Einzelfall Mittel in Höhe bis zu 15.000 Euro fließen. Details hierzu werden vom Landeswirtschaftsministerium noch veröffentlicht.
Soforthilfeprogramm:
Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. 9.000 Euro stehen für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten zur Verfügung, 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten und 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten. Der vollelektronische Antragsprozess kann über die jeweiligen Kammern oder die Landesbank erfolgen.
Einrichtung eines Beteiligungsfonds bei der L-Bank für kleine und mittlere Unternehmen. Damit soll das Eigenkapital von an sich gesunden, angesichts der Krise aber in Not geratenen, systemrelevanten Unternehmen gestärkt werden, damit diese wieder liquide und kreditwürdig werden.
Landeskreditbank (LBank) und die Bürgschaftsbank ergänzen ihr Angebot um branchenübergreifend alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Freien Berufe mit Bürgschaften zu unterstützen:
- Die LBank kann sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen ausreichend Liquidität zur Verfügung stellen.
- Erhöhung der Bürgschaftsquote für Betriebsmittel auf 80 Prozent
- Erhöhung der Landeshaushaltsmittel für Bürgschaften von 200 Mio. Euro auf 1. Mrd. Euro.
- Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren.
- Kontaktdaten:
- Wirtschaftsförderung L-Bank: Telefon: 0711/122-2345, E-Mail wirtschaftsfoerderung@l-bank.de,
- Bürgschaften L-Bank: Telefon: 0711/122-2999, Montag bis Donnerstag 8.30 bis 16.30 Uhr, Freitag 8.30 bis 16 Uhr, EMail: buergschaften@l-bank.de
- Bürgschaftsbank: Telefon 0711/1645-6, E-Mail: ermoeglicher@buergschaftsbank.de,
Übersicht und Aktualisierung der Maßnahmen: https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
Hotline und Servicemail für Betriebe in Bayern:
- Telefon: 089/12 22 20
- E-Mail: direkt@bayern.de
Zur Abfederung der vom Coronavirus verursachten Folgen hat das Land einen Schutzschirm in Höhe von 40 Mrd. Euro eingerichtet.
Soforthilfe Corona:
gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) greift die Staatsregierung mit Soforthilfen unter die Arme. Notleidende Betriebe erhalten unbürokratisch und sehr kurzfristig zwischen 5.000 und 30.000 Euro. (Infos zur Beantragung: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/)
Bayernfonds:
Zum Schutz größerer Mittelständler legt die Staatsregierung einen Bayernfonds auf. Der Bayernfonds soll eine Alternative zu Liquiditätshilfen bieten, um sich an solide aufgestellten, aber von der Corona-Krise gebeutelten systemrelevanten Unternehmen beteiligen zu können
Bankbürgschaften:
- Die Staatsregierung erhöht den Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank auf 500 Mio. Euro.
- Die Bürgschaftsquote bei Betriebsmittelfinanzierungen und die Haftungsfreistellung im Universalkredit werden auf jeweils 80 Prozent angehoben.
- Das Antragsverfahren erheblich beschleunigt.
Übersicht und Aktualisierung der Maßnahmen: https://www.berlin.de/sen/web/corona/
Hotline und Servicemail für Berliner Betriebe:
- Hotline Wirtschaftsförderung: 030/ 2125-4747
- E-Mail: wirtschaft@ibb.de
Überbrückungskredite mit einem Volumen von bis zu 100 Mio. Euro über die Investitionsbank Berlin (IBB): richtet sich an etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen.
Das Darlehensprogramm wird für viele von der Corona-Epidemie betroffene Branchen geöffnet.
- Anträge: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/liquiditaetshilfen-berlin.html).
- Rettungsbeihilfen mit einer Laufzeit von 2 Jahren
- Darlehen bis zu 0,5 Mio. EUR, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. EUR
- Rettungsbeihilfen bis 0,5 Mio. EUR können zinslos gewährt werden
Zuschuss für Klein- und Kleistunternehmen:
Notfallfonds für besonders hart von der Corona-Krise getroffene Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten sowie Freiberufler*innen und Solo-Selbständige. Sie sollen schnell und mit geringem bürokratischem Aufwand Zuschüsse zur Sicherung ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Existenz beantragen können. Das konkrete Programm wird gerade erarbeitet.
Übersicht und Aktualisierung der Maßnahmen: https://mwae.brandenburg.de/de/bb1.c.662427.de
Unter folgenden Rufnummern können Brandenburger Unternehmen ihre Fragen stellen:
- 0331 866 1887
- 0331 866 1888
- 0331 866 1889
Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler:
Ist die Existenz akut bedroht, fließen abhängig von der Zahl der Mitarbeiter:
- bis zu 2 Erwerbstätige bis zu 5.000,- EUR,
- bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 10.000,- EUR,
- bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000,- EUR,
- bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000,- EUR,
- bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000,- EUR
Die Anträge können ab 25. März um 9:00 Uhr über die Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt werden (https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/standard.html).
Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta):
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie stellt weitere Haushaltsmittel für die ergänzende Gewährung von Darlehen zur Liquiditätssicherung von Unternehmen bereit und für nahezu alle Branchen geöffnet (https://www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/konsolidierungs-und-standortsicherungsprogramm/).
Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in akute betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können sich ab sofort an die Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) (https://www.wfbb.de/de) wenden.
Übersicht und Aktualisierung der Maßnahmen: http://www.bremen-innovativ.de/corona-info-ticker-fuer-unternehmen/
Hotline und Servicemail für Betriebe in Bremen:
- Hotline zur BAB Task-Force: Telefon 0421/9600 – 333,
- E-Mail: task-force@bab-bremen.de
Kredite und Bürgschaften:
Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB) hat eine Task Force eingerichtet. Sie hat vorsorglich für Hilfsmaßnahmen in der Coronavirus-Krise ein zusätzliches Budget von 10 Millionen.
Liquiditätszuschüsse zur Bewältigung der laufenden Kosten: Unternehmen, Freiberufler und Kleinstunternehmer in Bremen und Bremerhaven, die durch die Auswirkungen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können Soforthilfen von bis zu 5.000 EUR im vereinfachten Verfahren und bei besonderem Bedarf bis 20.000 EUR erhalten. Die Unterstützung wird als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gewährt.
Anträge für das Corona-Soforthilfe Programm sind ab 23.03.2020, 12:00 Uhr online verfügbar (https://www.bab-bremen.de/bab/corona-soforthilfe.html).
Übersicht und Aktualisierung der Maßnahmen: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/
Kontakt: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):
- Hotline Allg. für Unternehmer 040 428 41 1497 und 040 428 41 1648.
- Hotlines für jeweilige branchenspezifisch Beratung auf der Übersichtseite des BMWI
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- bietet verschiedene darlehensbasierte Förderprogramme zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, Förderung von KMU und Bürgschaften.
- Zuschuss im Rahmen der Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)
- Detaillierte Infos zu Förderkrediten und Landesbürgschaften finden sich unter www.ifbhh.de. Die Förderberatung der IFB Hamburg: 040/248 46 533.
- Die Hotline der Bürgschaftsgemeinschaft: 040/611 700 100.
Beratung für Selbständige bei der „Firmenhilfe“:
- https://firmenhilfe.org/corona-krise-meistern/corona-krise-selbststaendig/
- https://firmenhilfe.org/beratung-fuer-selbststaendige/
- Telefonnummer: 040-43216949
- Website: https://firmenhilfe.org/
Die Kreativgesellschaft bietet eine Telefonhotline für Kreativschaffende an. Diese erreichen Sie unter der +49 40 879 7986-28
Übersicht und Aktualisierung der Maßnahmen: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/foerdermittel-des-landes-hessen-der-corona-krise
Über die Hilfsangebote des Landes und des Bundes informiert die Hessische Wirtschafts- und Infrastrukturbank unter der Tel. 0611 774-7333 sowie bei der WIBank Förderberatung online (https://www.wibank.de/wibank/corona).
Förderprogramm Kapital für Kleinunternehmen (KfK):
Hieraus können kleine Unternehmen und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitern und 5 Mio. Euro Jahresumsatz Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig. Nähere Informationen dazu unter: www.wibank.de/kfk
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW):
KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz können aus diesem Förderprogramm über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten. Weitere Informationen sind hier erhältlich: www.wibank.de/guw
Bürgschaften:
bis 2,5 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent. Diese bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 312.500 Euro Kredit mit 80 % Bürgschaftsquote besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://bb-h.de/corona/. Nutzen Sie außerdem das Finanzierungsportal https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/ oder die Hotline 0611 1507-77.
Landesbürgschaften:
Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften i. d. R. über 2,5 Mio. Euro. In Kooperation mit der Hausbank kann dadurch sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abgesichert werden. Weitere Informationen dazu unter: www.wibank.de/landesbuergschaften
Übersicht und Aktualisierung der Maßnahmen: https://www.regierung-mv.de/
Über die Hilfsangebote des Landes können sich Unternehmer und Selbständige unter folgender Hotline beim Wirtschaftsministerium informieren: 0385 588 5588
Um den Unternehmen schnell und unbürokratisch helfen zu können, hat das Wirtschaftsministerium ein 100-Millionen-Euro-Hilfspaket geschnürt.
Sonderprogramm für Landesbürgschaften:
Auflegung eines Sonder-Landesbürgschaftsprogramms für Liquiditätshilfen für besonders von der Coronakrise betroffene Unternehmen. Anträge werden schnell und vorrangig in einem standardisierten Verfahren bearbeitet. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschafft PwC hat sich als Mandatar des Landes kurzfristig personell verstärkt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer soll auf 1 bis 2 Wochen verkürzt werden.
Bürgschaften:
- Erhöhung des Rückbürgschaftsanteils an der Verdoppelung des Bürgschaftsvolumens der Bürgschaftsbank M-V für Kredite von Hausbanken von 1,25 Millionen Euro auf bis zu 2,5 Millionen Euro pro Einzelfall.
- Bürgschaften bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 250.000 Euro für KMU können in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren durch die Bürgschaftsbank ohne weitere Gremienbeteiligung entschieden werden.
Liquiditätshilfen für Freiberufler und KMU:
- Liquiditätshilfe für Kleinstbetriebe und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro. Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgereicht werden.
- Liquiditätshilfe für betriebliche Ausgaben von KMU durch rückzahlbare Zuschüsse bis 200.000 Euro.
- Beschleunigte Auszahlung von Zuschüssen innerhalb einer Woche
Übersicht und Aktualisierung der Maßnahmen: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus_informationen_fur_unternehmen/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus-185950.html
Kontakt: Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat eine Hotline eingerichtet:
- Tel: 0511 120 5757 (Mo - Fr 8 - 20 Uhr),
- E-Mail: mw-corona@mw.niedersachsen.de
Bürgschaften (Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB):
- Das Land erhöht seinen Bürgschaftsrahmen auf 3 Milliarden Euro. Damit schnelle Hilfe gewährleistet ist, werden die Verfahren flexibilisiert und bestehende Regelungen pragmatisch angewendet.
- Die NBB übernimmt Bürgschaften bis zur Größenordnung von 2,5 Millionen Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Darüber hinaus stehen Landesbürgschaften zur Verfügung.
- Kontakt:
- Ansprechpartner bei der NBB: Lars Luther und Carsten Bolle, Telefon: 0511/33 70 50;
- Für Landesbürgschaften: PwC als Mandatar des Landes, Mike Schwake: Telefon: 0511/535 75323, Mobil 0171/1994824, Email: mike.schwake@pwc.com Peter Koch: Telefon: 0511/5357 5351, Mobil 0171/766 5908, Email: koch.peter@pwc.com
- Kredite und Förderung:
- Bei der NBank wird gegenwärtig ein Kredit-Programm (bis 50.000 Euro) für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Auflage eines größeren Liquiditätskredits (über 50.000 Euro). Beide Kreditprogramme sollen direkt durch die NBank, ohne Beteiligung einer Hausbank, vergeben werden.
- Für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz), soll ein sechsmonatiges Landesprogramm in Form einer Zuschussförderung aufgelegt werden. Die Förderhöhe soll voraussichtlich 20.000 Euro je Unternehmen betragen, die als einmaliger Zuschuss gewährt werden.
- Zudem sind 5 Millionen Euro Soforthilfen für Start-ups geplant. Details hierzu sind noch nicht bekannt.
Übersicht und Aktualisierung der Maßnahmen: https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner oder www.wirtschaft.nrw/corona
Das Landeswirtschaftsministerium hat eine Hotline eingerichtet:
- Tel: 0211 61772-555 (Mo - Fr 8 - 20 Uhr).
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hat am 19. März einen Rettungsschirm von 25 Milliarden Euro für die Wirtschaft des Landes zugesagt.
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden.
Hilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige (NRW-Rettungsschirmgesetz):
- Die Gewährung von Soforthilfen in Ergänzung zu Bundesprogrammen für die betroffenen Gruppen aus Haushaltsmitteln wird ermöglicht. Der Zuschuss soll in Form einer Einmalzahlung erfolgen und muss nicht zurückzahlt werden. Details sind noch nicht bekannt (www.wirtschaft.nrw/corona).
- Kleine Unternehmen und Existenzgründer habe die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (https://www.kbg-nrw.de/de/home/index.html) zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen!
- Der Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung wird um 4,1 Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro ausgeweitet.
- Die Verbürgungsquote wird von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht, sobald die notwendigen europäischen Rahmenbedingungen in Kraft treten.
- Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet.
Übersicht und Aktualisierung der Maßnahmen: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
Kontakt: Stabsstelle Unternehmenshilfe im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- E-Mail: unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de
- Telefonnummer 06131 / 16-5110
Bürgschaften und Kredite:
Über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz stehen Betriebsmittelkredite sowie Bürgschaften zur Verfügung.
- Beratungshotline unter 06131/6172-1333
- E-Mail unter beratung@isb.rlp.de.
Übersicht und Aktualisierung der Maßnahmen: https://www.saarland.de/SID-45492C80-43BA2397/254042.htm
Kontakt Saarländische Landesregierung:
- E-Mail: corona@wirtschaft.saarland.de
- Telefonnummer (0681) 501-4433 oder 0385/588-5588
Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmer:
Kleine Unternehmen und Selbstständige können so 3.000 bis 10.000 Euro Soforthilfe bekommen, solange bis es ein Bundesprogramm gibt. Eine Doppelförderung wurde ausgeschlossen. Dafür stellt das Land bis zu 30 Mio. Euro sofort zur Verfügung (https://www.saarland.de/254639.htm).
Kreditprogramm:
Mittelfristig können Engagements der Hausbanken mithilfe von Krediten der SIKB den Unternehmen helfen, Liquidität im Unternehmen zu halten. Daher stockt die Landesregierung das bereits angekündigte Kreditprogramm von zehn Millionen Euro auf 25 Millionen Euro auf
Übersicht und Aktualisierung der Maßnahmen: https://www.coronavirus.sachsen.de/unternehmen-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-4136.html#a-4478
Das Programm "Sachsen hilft sofort" ist am 23. März gestartet. Soforthilfe-Darlehen zur Unterstützung von Einzelunternehmern (Solo-Selbstständigen), Kleinstunternehmen und Freiberuflern in Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt, können bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt werden:
- zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren. Weitere Infos und Antragsstellung: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/sachsen-hilft-sofort.jsp?cookieMSG=allowed
Express-Bürgschaften der BBS:
Auch die Bürgschaftsbank Sachsen liefert finanzielle Sofort-Hilfe für Unternehmen in Not: erste Express-Bürgschaften während der Corona-Krise wurden bereits am 20. März unbürokratisch vergeben.
Für alle sächsichen Unternehmen gibt es Fördermöglichkeiten wie zinssubventionierte Liquiditätshilfe-Darlehen, staatliche Bürgschaften und mehr, um Liquiditätsschwierigkeiten zu überbrücken.
Kontakt: Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB), Beratung kostenlos. Telefon: 0351/4910-1100.
Übersicht und Aktualisierung der Maßnahmen: https://mw.sachsen-anhalt.de/media/coronavirus/
Wirtschaftsministerium hat eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmer eingerichtet. Die Telefon-Hotline ist unter 0391/567-4750 zu erreichen.
Alle Unternehmen sollen sich zunächst an ihre Hausbank wenden um geeignete Maßnahmen bei temporären Liquiditätsproblemen im Unternehmen zu finden. Im zweiten Schritt können die Unternehmen mit ihrer Hausbank aber auch auf die Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt zugehen.
Mit rund 205 Millionen Euro der Bürgschaftsbank und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt werden Kredite in Höhe von insgesamt rund 390 Millionen abgesichert.
Übersicht und Aktualisierung der Maßnahmen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/I/200320_MP_Schutzschirm.html;jsessionid=333E7A6505A168A2F6F4DCD12BA884FE.delivery2-replication
Kontakt:
- Förderlosten sind Jürgen Wilkniß (Mail: juergen.wilkniss@bb-sh.de; Telefon: 0431/5938-133) und
- Matthias Voigt (Mail: matthias.voigt@ib-sh.de; Telefon 0431/9905-3330).
Diese Ansprechpartner koordinieren die Förderung von IB.SH, MBG und BB-SH und vertreten jeweils alle drei Institute
Soforthilfeprogramm stehen zunächst 100 Millionen Euro für Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbständige in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bereit:
- 2.500 Euro Zuschusshöhe sind für Solo-Gewerbetreibende und Solo-Selbständige eingeplant,
- 5.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit 1 bis zu 5 Vollzeitarbeitskräfte (sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse) vorgesehen.
- Für Gewerbetreibende und Selbständige mit bis zu 10 Vollzeitarbeitskräften stehen 10.000 Euro bereit.
- Diese Zuschüsse werden nur gewährt, soweit Anspruch auf Zuschüsse bis zur vorgenannten Höhe oder darüber hinaus aus Programmen des Bundes zur Bewältigung der Corona-Krise nicht bestehen.
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), die Bürgschaftsbank und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft haben ihre Angebote auf die aktuellen Bedarfslagen der Unternehmen neu ausgerichtet, um den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern. Vor allem das Darlehensprogramm "IB.SH Mittelstandskredit" ist das zentrale Angebot an Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten. Mittelstands-Sicherungsfonds mit zunächst 300 Millionen Euro. Aus diesem Fonds können rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 750.000 Euro gewährt werden.
Übersicht und Aktualisierung der Maßnahmen: https://aufbaubank.de/Presse-Aktuelles/Coronavirus-Aktuelle-Informationen-fuer-Unternehmen
Hotline für Unternehmen: 0800 534 56 76
Ausgeweitetes Bürgschaftsprogramm für alle Thüringer Unternehmer, kleine und mittelständische Unternehmen wie auch Freiberufler erhalten Rückendeckung in der aktuell schwierigen Situation. Die Bürgschaftsrisiken und Wirtschaftshilfen werden durch das Land finanziell abgesichert.
„Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft“:
Für gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft.
Die Fördersummen belaufen sich auf bis zu 5.000 (bis 5 Beschäftigte), 10.000 (6 bis 10 Beschäftigte), 20.000 (11 bis 25 Beschäftigte) bzw. 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte). Die Bundesregierung hat inzwischen ebenfalls ein Soforthilfe-Zuschussprogramm angekündigt. Sobald dieses beschlossen ist, werden die Bundesmittel vorrangig eingesetzt.
Kontakt und Antragsstellung: https://aufbaubank.de/Presse-Aktuelles/Coronavirus-Aktuelle-Informationen-fuer-Unternehmen bzw. Hotline 0800-534-5676