
Corona – der lange Weg zurück zur Normalität
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“Als erstes möchte ich den Bürgerinnen und Bürgern danken, die sich einschränken, weil sie ihren Mitmenschen helfen wollen.” Ihre ersten Worte richtete Bundeskanzlerin Angela Merkel an uns alle. Sie dankt für Kooperation in schwerer Zeit. Und sie macht klar, dass der Weg zurück zu einer Normalität kein einfacher und schneller sein wird. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder haben jetzt erste Schritte abgestimmt.
Seit Wochen hat uns das Corona-Virus fest im Griff. Seitdem leistet jeder Einzelne von uns einen wichtigen Beitrag dazu, besonders gefährdete Menschen vor der Infektion zu schützen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Strenge Vorgaben der Bundesländer haben unser Leben vielfach eingeschränkt – von geschlossenen Geschäften bis zu Kontaktbeschränkungen.
Klar ist: Nehmen wir all diese Beschränkungen auf einmal zurück, kann die Infektionsgeschwindigkeit rasch wieder zunehmen. Das kann niemand wollen. “Was wir erreicht haben, ist ein Zwischenerfolg. Nicht mehr und nicht weniger”, betont die Bundeskanzlerin bei der Vorstellung der Ergebnisse. “Und ich betone: Es ist ein zerbrechlicher Zwischenerfolg.”
Ziel ist es, die Erfolge der letzten Wochen zu sichern. Merkel unterstrich, dass fortan in kleinen Schritten daran gearbeitet werde, das öffentliche Leben wieder aufzunehmen und gestörte Wertschöpfungsketten wiederherzustellen. Zentral hierbei seien auch weiterhin Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen.
Die folgenden Punkte wurden heute auf Bundes- und Länderebene vereinbart:
Für jeden Einzelnen
- Die Kontaktbeschränkungen bleiben zunächst bis zum 3. Mai 2020 bundesweit bestehen.
- Auch weiterhin bleibt es wichtig, in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und sich nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufzuhalten.
- Wir alle sind auch nach dem 20. April 2020 aufgefordert, auf private Reisen und Besuche zu verzichten.
- Die Kontrollen an den deutschen Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark sowie die Luftgrenzen zu Italien und Spanien werden bis zum 4. Mai 2020 weiterhin stattfinden. Seit Karfreitag gilt zudem für alle nach Deutschland Einreisenden eine grundsätzliche Quarantäne-Pflicht von zwei Wochen.
- Mit einer neuen App sollen Infektionswege nachverfolgt werden können. Derzeit werden die technischen Voraussetzungen erarbeitet, die Präsentation der App wird in den nächsten Wochen erfolgen.
- Es ist dringend empfehlenswert, beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Alltagsmasken zu tragen.
Kindergärten, Schulen und Universitäten
- Der Schulbetrieb in Deutschland soll am 4. Mai 2020 wieder aufgenommen werden. Zunächst mit den Abschlussklassen, die in diesem oder im kommenden Jahr Abschlussprüfungen ablegen. Grundschulen bleiben von der obersten Klassenstufe abgesehen zunächst geschlossen.
- Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen des laufenden Schuljahres sollten nach entsprechenden Vorbereitungen unmittelbar wieder stattfinden können.
- Kitas bleiben zunächst geschlossen. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und in Teilen erweitert. Dadurch soll Eltern systemrelevanter Berufe eine Rückkehr in den Arbeitsalltag ermöglicht werden.
- Die Kultusministerkonferenz wird bis zum 29. April 2020 ein Konzept vorlegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden kann.
- An den Universitäten können – sofern die Hygiene- und Schutzmaßnahmen eingehalten werden – Prüfungen abgenommen und der Laborbetrieb wieder aufgenommen werden.
- Bibliotheken und Archive können unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen ebenfalls wieder geöffnet werden.
Kultur/Religion/Sport
- Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen bleiben weiterhin untersagt.
- Großveranstaltungen sind mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt – hierzu zählen beispielsweise auch Fußballspiele oder Volksfeste
Geschäfte/Gastronomie
- Ab dem 20. April 2020 dürfen Geschäfte mit einer Ladenfläche bis 800m2 wieder öffnen. Alle Geschäfte brauchen dafür Schutzkonzepte gegen Corona-Infektionen.
- Unabhängig von der Verkaufsfläche können Geschäfte wie der Kfz- und Fahrradhandel sowie der Buchhandel ihre Pforten für den Publikumsverkehr öffnen. In einigen Bundesländern gab es für einzelne dieser Bereiche bereits Ausnahmeregelungen.
- Dienstleister, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist – zum Beispiel Friseure – sollen sich zunächst darauf vorbereiten, unter Auflage zur Hygiene und unter Nutzung von persönlichen Schutzausrüstungen den Betrieb ab dem 4. Mai 2020 wieder aufzunehmen.
Gesundheitssystem
- Erfolgreich im Kampf gegen die Epidemie können wir vor allem dann sein, wenn wir zielgerichtet und zum richtigen Zeitpunkt testen. Schon jetzt können wir in Deutschland jeden Tag bis zu 650 000 Tests auf Corona-Erkrankung durchführen. Durch den Zukauf von Testgeräten sollen künftig noch deutlich mehr Tests durchgeführt werden.
- Um zukünftige Infektionsketten schnell zu erkennen und die Betroffenen schnell zu betreuen, werden in den öffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen.
Informationen der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen finden Sie hier.