
Angela Merkel über Lockerungen: Wir sind mutig – und müssen aufpassen, dass uns die Sache nicht entgleitet
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Bundesregierung und Länder haben bei ihren Beratungen Lockerungen der Corona-Auflagen beschlossen. „Die Zahlen, die das RKI uns meldet, sind erfreulich“, stellt Bundeskanzlerin Angela Merkel fest. Die Infektionszahlen sind gesunken, der Reproduktionsfaktor liegt konstant unter 1. Es wurde erreicht, Infektionsketten nachzuvollziehen. „Ich bin sehr froh, dass das gelungen ist.“ Merkel betont ausdrücklich: „Wir konnten das erreichen, weil die Bürger in Zeiten des Virus verantwortungsvoll gelebt und sich auf die Beschränkungen eingelassen haben.“ Die Situation lasse zu, dass weitere Öffnungen möglich sind.
Die Bundeskanzlerin betont, dass die Öffnungen an Bedingungen geknüpft sind: „Wir haben sehr lange darüber diskutiert: Was sind die Dinge, die weiter gelten? Hier ist klar, dass das der Mindestabstand von 1,5 Metern ist, dass das der Mund-Nasenschutz im öffentlichen Raum ist“ - in ÖPNV und Geschäften verpflichtend. Kontaktbeschränkungen bleiben bis 5. Juni aktiv. Es dürfen aber mehrere Personen aus insgesamt zwei Hausständen einander treffen.
Mehröffnung und Notfallmechanismus
In den Bundesländern aber auch in den Landkreisen stellen sich unterschiedliche Infektionsgeschehen dar. Eine Stärke des Föderalismus ist es, dass er es uns institutionell erlaubt, passgenau auf die verschiedenen Situationen zu reagieren.
Aber Bundeskanzlerin Merkel stellt klar, was ihr dabei wichtig ist: „Wenn wir regionale Unterschiede haben, dann müssen wir auch einen Notfallmechanismus haben.“ Heißt: Neue regionale Infektionen können bzw. müssen zu regional neuen Einschränkungen führen. Diese müssen in Kraft treten, wenn auf 100.000 Einwohner in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt über sieben Tage die Zahl von 50 Neuinfektionen überschritten wird. Allgemeine Einschränkungen treten in Kraft, wenn die Infektionsketten nicht mehr nachvollziehbar werden sollten.
Merkel betont damit auch die Voraussetzung für jegliche Lockerungen. „Überall müssen die Hygienevorschriften eingehalten werden.“ Das werde eine riesige Herausforderung sein. „Insgesamt ist das für mich ein ausgewogener Beschluss.“
DIE LOCKERUNGEN IM ÜBERBLICK
Schulen
Die Schulen sollen bis zu den Sommerferien schrittweise für alle Schüler öffnen. Voraussetzung sind die Einhaltung von Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln. Parallel dazu sollen digitale Unterrichtskonzepte und -angebote weiterentwickelt werden.
Kitas
Für die Kinderbetreuung in Kitas soll ab dem 11. Mai bundesweit eine erweiterte Notbetreuung eingeführt werden. Die Einzelheiten regeln auch hier die Länder. Bis zu den Sommerferien soll jedes Kind am Übergang zur Schule vor dem Ende seiner Kita-Zeit noch einmal die Kita besuchen können.
Geschäfte und Läden
Alle Geschäfte können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen. Die maximale Personenzahl (Kunden und Personal) wird bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben. Eine Begrenzung der Öffnung nach Verkaufsfläche gibt es nicht.
Breitensport
Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird unter den Bedingungen der Sportminister der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb wieder erlaubt. Grundsätzlich gilt, dass Sportarten mit Körperkontakt - z. B. Rugby oder Ringen – weiter nicht möglich sind.
Berufssport
Die Sonderstellung von Berufssportlern erfordert – auch rechtlich – eine gesonderte Beurteilung. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder halten die Fortsetzung des Spielbetriebes in der 1. und 2. Fußball-Bundesliga ab der zweiten Maihälfte für vertretbar. Gespielt werden wird jedoch ohne Publikum und unter strenger Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen.
Dem Beginn des Spielbetriebs muss eine Quarantänemaßnahme, gegebenenfalls in Form eines Trainingslagers, vorweggehen. Im Falle eventuell notwendiger Testungen für den Spielbetrieb ist sicherzustellen, dass Tests, die das Gesundheitswesen anmeldet, jederzeit Vorrang haben.
Treffen mit Freunden und Bekannten
Künftig ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nicht nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet werden. Hierbei gilt auch weiterhin das Abstandsgebot von 1,5 Metern. Die Regeln sollen durch eine Maskenpflicht in bestimmten Bereichen ergänzt.
Patienten in Krankenhäusern oder Bewohner von Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen können Besuche durch eine namentlich benannte Kontaktperson bekommen. Voraussetzung ist, dass es aktuell keine Corona-Erkrankungen in der Einrichtung gibt. Merkel: „Diese Menschen haben einen Anspruch darauf, dass wir auch in Zeiten von Öffnung an sie denken.“
Arbeitsschutz
Die Regelungen zum Arbeitsschutz und zur Hygiene, wonach Arbeitgeber und Betriebe ihre Mitarbeiter umfassend vor einer Infektion schützen müssen, bleiben bestehen.
Kultur und Gesellschaft
Angela Merkel betont am Ende der Pressekonferenz ausdrücklich: „Wichtig ist mir auch, dass ein Konzept für Theater, Opern- und Konzerthäuser und Kinos entwickelt wird.“ Hier wird die Staatsministerin für Kultur mit den Ministern der Länder über Schritte beraten.
Über weitere schrittweise Öffnungen, zum Beispiel die Wiederaufnahme des Vorlesungsbetriebs an Universitäten, die Öffnung von Gastronomie, Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen oder die Wiederöffnung von Schwimmbädern und Fitnessstudios entscheiden die Länder je nach Infektionsgeschehen. Das Verbot von Großveranstaltungen bleibt weiter bestehen.
Der Erfolg der Lockerungen hängt von uns allen ab, stellte Merkel ausdrücklich klar: “Ohne das Mitmachen der Menschen sind alle unsere Maßnahmen nicht wirksam.”
Den Beschluss der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten finden Sie hier.