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Schneller vom Antrag zur Genehmigung
Das Wort ist ein Ungetüm: Investitionsbeschleunigungsgesetz. Doch dahinter steckt eine einfache Notwendigkeit: Der Startschuss für Investitionen muss schneller erfolgen. Vor allem Neubauten brauchen viel Zeit von Planung über Antrag bis zur Genehmigung. Egal, ob zur Stromerzeugung, zum Bau von Haus oder Arbeitsstätte, Schiene oder Straße: Anträge müssen schneller bearbeitet, Einsprüche sehr viel schneller endgültig beschieden werden. Davon profitieren die Konjunktur und der Wirtschaftsstandort Deutschland. Doch das heißt auch: Wer widersprechen will, muss sich künftig mehr sputen. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz jetzt beschlossen.
Klar ist: Neue Windenergieanlagen, Wohnungen oder neue Arbeitsplätze und andere wichtige Projekte dürfen nicht durch „ewige“ Prozesse verhindert werden. Mit dem neuen Gesetz werden die Maßnahmen zur Beschleunigung umgesetzt. Diese betreffen insbesondere Verfahren für Genehmigungen und an Verwaltungsgerichten. Sie gelten vor allem im Infrastruktur- und Verkehrsbereich. Das neue Gesetz schließt an einer Reihe vorheriger Entscheidungen in dieser Legislaturperiode an.
Für die CDU ist klar: Um die Mittel, die für Investitionen zur Verfügung stehen, schneller einsetzen zu können, sind auch über das bisherige Gesetz hinaus weitere beschleunigende Maßnahmen erforderlich. Dafür werden wir weiter arbeiten.
Das wurde bereits beschlossen:
Weniger Raumordnungsverfahren
Ein Raumordnungsverfahren wird künftig nur noch durchgeführt, wenn es vom Vorhabenträger als zielführend angesehen wird oder die Raumordnungsbehörde raumbedeutsame Konflikte erwartet. Zudem wird das Verfahren stärker digitalisiert und entbürokratisiert.
Verfahrensverzicht bei Elektrifizierung
Die Elektrifizierung von Schienenstrecken und kleinere Baumaßnahmen werden von einem Planfeststellungs- beziehungsweise Plangenehmigungsverfahren freigestellt – soweit keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Die Pflicht zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen wird zudem gelockert. Bei der Digitalisierung von Schienenstrecken und der Erneuerung von Bahnübergängen ist zum Beispiel keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr erforderlich; bei der Elektrifizierung von Schienenstrecken findet eine Vorprüfung statt.
Zuständigkeiten in juristischen Streitfällen verlagert
Im Bereich Verwaltungsgerichtsbarkeit wird die Eingangszuständigkeit für Streitigkeiten, bei denen es um bestimmte Infrastrukturvorhaben geht, vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof verlagert.
Erfasst sind hiervon Streitigkeiten über die Genehmigung von Windenergieanlagen sowie insbesondere Planfeststellungsverfahren für Landesstraßen, Vorhaben nach dem Bundesberggesetz, Wasserkraftwerke und Häfen.
Es werden auch Regelungen zu Spruchkörpern und gesetzlicher Anordnung des Sofortvollzugs festgelegt.