Corona: Lockdown ab 16. Dezember
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Das öffentliche Leben in Deutschland wird angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie schon ab kommenden Mittwoch, 16. Dezember, drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen. Das haben Bund und Länder am dritten Adventssonntag beschlossen.
Angela Merkel: Es besteht dringender Handlungsbedarf
Die Infektionszahlen sind trotz bisheriger Einschränkungen wieder gestiegen, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach einer Bund-Länder Schaltkonferenz. Die Kliniken seien extrem belastet. „Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf“, machte sie klar. Ziel bleibe die Nachverfolgung von Kontakten wieder möglich zu machen.
Ausnahmen an Weihnachten nur zwischen 24. und 26. Dezember
Die Bundeskanzlerin richtete erneut einen Appell an uns alle: „Ich bitte alle Menschen ganz eindringlich, von Kontakten Abstand zu nehmen, die nicht notwendig sind. Wir müssen alles tun, um die Überlastung des Gesundheitssystem zu vermeiden – und Leben zu retten."
Das alles „hat Auswirkungen auf die Feiertage, aber wir sind zum Handeln gezwungen“, sagte Angela Merkel. Sie dankte ausdrücklich allen, die im Gesundheitssystem arbeiten: Für sie werde es ein schweres Weihnachten und „wir müssen sie unterstützen und versuchen, gerade ihnen die größtmögliche Sicherheit zu geben.“
Den Beschluss von Bund und Ländern finden Sie hier.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN UND WEIHNACHTSREGELUNGEN
Grundsätzlich gilt für private Treffen weiter eine Obergrenze von fünf Menschen aus zwei Haushalten, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Für Weihnachten können die Länder Ausnahmen zulassen. Diese wiederum sollen sich auf den „engsten Familienkreis“ beschränken und nur Haushalte von Verwandten in gerader Linie umfassen. Vor den Familientreffen sollen für fünf bis sieben Tage Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Allgemein wird appelliert, auf Reisen möglichst zu verzichten.
SILVESTER UND NEUJAHR
An beiden Tagen gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Die Kommunen sollen festlegen, wo das Zünden von Feuerwerk verboten ist. Zudem soll es in diesem Jahr kein Feuerwerk zu kaufen geben, der Verkauf wird generell verboten. Darüber hinaus wird an die Bürger appelliert, auf das Zünden bereits vorhandener Pyrotechnik zu verzichten, um Verletzungen zu vermeiden und das Gesundheitssystem nicht weiter zu belasten. Für den gesamten Lockdown gilt ein striktes Alkoholverbot im öffentlichen Raum.
EINZELHANDEL UND DIENSTLEISTUNGEN
Generell wird der Einzelhandel vom Mittwoch bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten etwa für Lebensmittelmärkte, Abhol- und Lieferdienste auch der Gastronomie, Apotheken, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Autowerkstätten, Banken, Post, Reinigungen und Weihnachtsbaumhändler. Der Verkauf von Produkten abseits von Lebensmitteln in Märkten kann eingeschränkt werden. Friseure, Kosmetikstudios und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen, sofern sie nicht medizinisch notwendige Behandlungen vornehmen.
SCHULE UND ARBEIT
Kinder sollen von Mittwoch bis zum 10. Januar „wann immer möglich zu Hause betreut werden“. Die Schulen werden geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt, wobei es eine Notfallbetreuung, Distanzunterricht und Möglichkeiten für bezahlten Urlaub der Eltern geben soll. Die Regelungen sollen auch für Kindergärten gelten. Arbeitgeber werden aufgerufen, Betriebsferien auszurufen oder Homeoffice zu ermöglichen, damit die Menschen bundesweit grundsätzlich zu Hause bleiben können.
KIRCHEN UND GOTTESDIENSTE
Zusammenkünfte in Gotteshäusern sollen nur bei Einhaltung des Mindestabstands von eineinhalb Metern erlaubt sein. Es gilt zudem eine Maskenpflicht auch am Platz, das Singen ist verboten. Wenn hohe Besucherzahlen zu erwarten sind, müssen die Gemeinden ein Anmeldesystem einführen. Mit den Religionsgemeinschaften sollen zudem noch einmal Gespräche geführt werden, „um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen“.
ALTENHEIME UND PFLEGEDIENSTE
Es sollen „besondere Schutzmaßnahmen“ getroffen werden. So soll der Bund medizinische Schutzmasken zur Verfügung stellen und die Kosten für Schnelltests übernehmen. Das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen soll mehrmals pro Woche verpflichtend getestet werden. Entsprechende Tests soll es möglichst auch bei mobilen Pflegediensten geben. In Regionen mit hohen Fallzahlen sollen Besucher im Heimen aktuelle negative Coronatests vorlegen müssen.
WIRTSCHAFT UND UNTERNEHMEN
Vom Lockdown betroffene Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler sollen vom Bund weiter finanziell unterstützt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe III, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht, soll verbessert werden. Vorgesehen ist etwa ein höherer monatlicher Zuschuss von bis zu einer halben Million Euro. Wertverluste von Waren und anderen Wirtschaftsgütern sollen mit der Möglichkeit unbürokratischer und schneller Teilabschreibungen aufgefangen werden.