Kanzlerin und Ministerpräsidenten beschließen Lockdown-Verlängerung
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Trotz des aktuellen Lockdowns sind die Corona-Fallzahlen besorgniserregend. Zudem ist zu befürchten, dass die Dunkelziffer bei den Erkrankten deutlich höher liegt. Bundesregierung und Ministerpräsidenten haben daher beschlossen, die aktuellen Regeln bis Ende Januar zu verlängern und zu verschärfen. Um Kontakte drastisch weiter einzuschränken, sind demnach private Kontakte auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person beschränkt. Für Schulen und Kitas bleiben die Einschränkungen zunächst bestehen. Die Beschränkungsmaßnahmen werden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet.
Mit Impfstoff schrittweise Rückkehr zum Alltag
Die Situation in vielen Krankenhäusern sei derzeit dramatisch. So betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Wir werden den Lockdown bis Ende Januar verlängern und in einigen Bereichen auch weiter verschärfen müssen.“ Grund dafür sei auch die neue Mutation des Virus, die zu höheren Ansteckungszahlen führt.
In den kommenden Monaten werde sich die Lage verbessern: „Wir wissen, dass mit den Impfstoffen eine Rückkehr zu unserem Alltag möglich ist“, so Merkel. Sie machte weiter klar, dass der wirksamste Gesundheitsschutz nur durch ein gemeinsames europäisches Vorgehen erreicht werden könne.
Die Beschlüsse im Wortlaut finden Sie hier.
- Lockdown verlängert
Der Lockdown wird verlängert, zunächst bis Ende Januar 2021. Geschäfte, Restaurants, Freizeit- und Kulturangebote bleiben so lange geschlossen. Auch Kantinen werden geschlossen, wo Arbeitsabläufe das zulassen. Mitnahme bleibt erlaubt.
- Kontaktbeschränkungen erweitert
Private Kontakte sind auf den eigenen Hausstand zu beschränken. Kontakt zu nur einer weiteren Person ist möglich – besonders für Single Haushalte wichtig. Merkel: „Wir wollen, dass niemand alleine ist.“ Arbeitgeber sind in diesem Sinne aufgefordert, wenn möglich Homeoffice-Regelungen anzubieten.
- Bewegungsfreiheit eingeschränkt
Steigt der 7-Tage-Inzidenzwert (Zahl der Ansteckungen je 100 000 Einwohner) über 200, kann die Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Darüber entscheiden jeweils die Bundesländer. Heißt:
- Wer aus einem Hochrisikogebiet kommt, soll sich privat nicht weiter als 15 Kilometer vom Zuhause aufhalten.
- Begründete Ausnahmen sind möglich, z. B. für Arbeitswege.
- Schutz für Alten- und Pflegeheime verbessern
Pflegekräfte werden bis zum Abschluss der ersten Impfphase weiterhin mehrmals in der Woche auf Corona getestet. Dazu sollen – vorübergehend! – auch freiwillige Helfer eingesetzt werden. Hilfsorganisationen wollen dabei unterstützen; die Kommunen koordinieren Bedarf und Einsatz, die Agentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen.
- Einreiseregeln angepasst
Für Einreisen aus Risikogebieten soll es neben einer Quarantänepflicht auch eine Testpflicht geben.
- Der Test muss maximal 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar danach erfolgen.
- Die Quarantäne dauert 10 Tage; sie kann bei negativem Test nach 5 Tagen enden.
- Reisen in Risikogebieten dürfen nur mit triftigem Grund erfolgen, z. B. notwendige Dienstreise.
- Corona-Mutation eindämmen
Ziel ist es auch, die Verbreitung der Corona-Mutation in Deutschland einzudämmen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Kontrolle der Quarantäne in solchen Fällen ebenfalls verstärkt mit besonderer Priorität wahrgenommen wird, ebenso die Nachverfolgung von Fällen beim Auftreten solcher Virusvarianten in Deutschland.
- Corona-Impfungen zielgenau planen
- Liefertermine für Corona-Impfstoffe sollen vom Bund zentral ermittelt und abgestimmt an die Länder gehen. So sollen genaue Planungen aller Impftermine möglich sein.
- Damit mehr Impfstoff hergestellt werden kann, „unterstützen der Bund und das Land Hessen BioNTech nach Kräften dabei, dass noch im Februar in einem neu eingerichteten Werk in Marburg die Produktion genehmigt und begonnen werden kann“. Der Bund will auch den weiteren Ausbau unterstützen.
- Für das erste Quartal wird auch mit Zulassung weiterer Impfstoffe gerechnet. Hier wird analog verfahren.
- Distanzunterricht bis Ende Januar
Bei anhaltend hohen Infektionszahlen ist Präsenzunterricht nicht möglich. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten bis Ende Januar zunächst weiter Distanzunterricht (Homeschooling zu Hause per Video).
- Kinderbetreuung erleichtern
Viele Eltern müssen zur Betreuung der Kinder „frei nehmen“. Das Kinderkrankengeld soll es für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil, 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende geben – auch zur Kinderbetreuung bei Schul- oder Kitaschließung wegen Corona.
- Finanzhilfen
- Die Novemberhilfen sollen ab 10. Januar vollständig ausgezahlt werden.
- Anträge auf Dezemberhilfen können seit Mitte Dezember gestellt werden; erste Zahlungen sind erfolgt.
- Überbrückungshilfe III kommt; Abschlagszahlungen sollen möglich werden.
Merkel: „Die finanziellen Kompensationen werden mit Hochdruck bearbeitet. Hier arbeiten Bund und Länder zusammen und versuchen die Dinge zu beschleunigen.“
- Neubefassung Ende Januar
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.