Lockdown wird bis 14. Februar verlängert - neue Wirtschaftshilfen
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Bund und Länder wollen den derzeitigen Corona-Lockdown bis zum 14. Februar verlängern und an manchen Stellen nachschärfen. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen der Länder beschlossen. „Wir müssen jetzt handeln“, sagte Merkel auf der Pressekonferenz nach den Beratungen.
Zwar zeigten die harten Einschnitte Wirkung, betonte sie und dankte den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Disziplin. Diesen Bemühungen drohe aber „ernsthafte Gefahr“, die man heute klarer sehe. Mit Blick auf die Mutation des Virus machte Merkel klar, dass es noch Zeit sei, der Gefahr vorzubeugen. Andernfalls könnten die Zahlen stark ansteigen. Bisherige Erkenntnisse deuteten darauf hin, dass das mutierte Virus sehr viel ansteckender sei. In Deutschland seien bereits einzelne Fälle bekannt, die jedoch gut nachvollzogen und deshalb isoliert werden konnten.
Der aktuell geltende Beschluss sieht unter anderem die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im Nahverkehr und in Geschäften vor. Sie sollen an Stelle der Alltagsmasken für mehr Sicherheit sorgen. Außerdem werden Unternehmen dazu aufgerufen, so weit wie möglich ein Arbeiten im Homeoffice anzubieten.
Wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen des Lockdowns werde es für betroffene Unternehmen weiter Hilfen in Milliardenhöhe geben. Mit der nun beschlossenen Überbrückungshilfe III soll eine Vereinfachung und Verbesserung der wirtschaftlichen Hilfen möglich werden.
Dennoch gebe es mit Blick auf die Corona-Impfungen „große Hoffnung“: Auch wenn es derzeit noch zu wenig Impfstoff gebe, „wollen wir bis zum Ende des Sommers jedem ein Impfangebot machen – dafür werden wir alles tun“, so die Bundeskanzlerin.
Merkel mahnte zudem an, dass die Nachbarländer Deutschlands beim Eindämmen der Corona-Pandemie „in die gleiche Richtung arbeiten“ müssten. Dies sei auch Thema beim EU-Gipfel an diesem Donnerstag. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, wären „Vorkehrungen bei Einreisefragen zu treffen“.
Medizinische Masken: Im Nahverkehr und in Geschäften soll eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken eingeführt werden. OP-Masken oder FFP2-Masken haben eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken.
Homeoffice: Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten im Homeoffice überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Das Bundesarbeitsministerium werde eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Ausweitung der Arbeit im Homeoffice solle auch dazu beitragen, die Kontakte im öffentlichen Personenverkehr zu reduzieren. Ziel sei es, „dass das Fahrgastaufkommen ein Drittel der regulären zulässigen Fahrgastzahlen in einem Beförderungsmittel üblicherweise nicht übersteigt“.
Alten- und Pflegeheime: Für diese Einrichtungen gelten besondere Schutzmaßnahmen. Das Personal wird verpflichtet, bei Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maske zu tragen - mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind. Darüber hinaus sollen weiter Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen gemacht werden.
Kitas und Schulen: die Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen bzw. die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. In Kindertagesstätten wird analog verfahren.
Kontaktreduzierung im privaten Raum: Bürgerinnen und Bürger werden dazu aufgerufen, in den kommenden drei Wochen ihre Kontakte auf das „absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben“. Private Zusammenkünfte sind „weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet“.