Schulz verwechselt Einwanderung und Asyl.
Schulz sagt: "Es kommen ganz viele Leute die einwandern wollen." (TV-Duell, 03.09.2017)
Schulz sagt bereits kürzlich: „Wir überlassen die ganze Einwanderung ungeordnet dem Asylverfahren, ungeordnet dem Fluchtverfahren.“ („Forum Politik“, 17.08.2017)
Fakt ist:
Für die Einwanderung nach Deutschland gibt es eigenständige Verfahren - unabhängig vom Asylrecht.
Das Asylrecht schützt z. B. vor Krieg, Verfolgung und Vertreibung (gemäß Art. 16a GG).
Bei der Einwanderung kommen Menschen z.B. als Auszubildende, Arbeitnehmer oder Selbständige nach Deutschland. Hierfür gibt es eigenständige Verfahren, u.a.:
- Blaue Karte EU (gemäß Richtlinie 2009/50/EG)
- Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration zu unternehmensintern transferierten Arbeitnehmern
- Visum zur Arbeitsplatzsuche (gemäß § 16 Abs. 4 AufenthG)
- Qualifizierte Fachkräfte in Ausbildungsberufen (gemäß Beschäftigungsverordnung BMAS)
Weitere Details zur Einwanderung mit nach Deutschland zum Zweck der Erwerbstätigkeit finden sich beispielsweise auf der Website des Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration.
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