Schulz spricht über Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit. Fakt ist: SPD-Ministerin Nahles verhinderte einen Kompromiss.
Schulz behauptet schon im ARD-Sommerinterview, die CDU hätte beim Thema Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit blockiert. Auch auf der Bundespressekonferenz am 27.06.2017 behauptete er: „Der fest vereinbarte Rechtsanspruch zur Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit vor allen Dingen für Frauen ist von dieser Union unter der Führung der Bundkanzlerin massiv blockiert worden.“
Fakt ist:
Nahles wollte keine Einigung
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat das Gesetz erst zu Beginn des Wahljahres 2017 vorgelegt – drei Jahre nach Abschluss des Koalitionsvertrages. Sie war nicht bereit, einen Kompromiss hinsichtlich der Unternehmensgröße einzugehen, ab der die Regelung gelten sollte.
Koalitionsvertrag teilerfüllt
Im Koalitionsvertrag von 2013 ist festgehalten: „Für […] Arbeitnehmer, die sich zum Beispiel wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen zu einer zeitlich befristeten Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, […] werden wir das Teilzeitrecht weiterentwickeln und einen Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit schaffen.“ Mit der Familienpflegezeit ist seit 2015 für genau die Personengruppe, die der Koalitionsvertrag im Auge hatte, eine befristete Freistellung (von bis zu sechs Monaten) möglich.
Bei einem allgemeinen Anspruch auf befristete Teilzeit muss naturgemäß der Schwellenwert höher liegen, weil andernfalls die organisatorischen Herausforderungen für den Arbeitgeber nicht zu bewältigen sind.
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