Schulz behauptet, die Union wolle niedrigeres Rentenniveau. Fakt ist: Das stimmt nicht.
Wiederholt behauptet Martin Schulz, "Frau Merkel will die Renten sinken lassen." (Phoenix Forum Politik, 17.08.2017, SPD-Bundesparteitag, 25.06.2017) Beim TV-Duell skizzierte er ebenfalls ein BEdrohungsszenario und sagte, die Rente könne "massiv absinken".
Fakt ist:
Beim Thema Rente versucht Schulz, Ängste in der Bevölkerung zu schüren und zeigt sich wenig sachkundig.
In den letzten Jahren sind die Renten kontinuierlich gestiegen (2016: + 4,25 Prozent im Westen, +5,95 Prozent im Osten). Das Rentenniveau wird nach aktuellen Prognosen nicht auf 43 Prozent absinken. Dies ist auch nicht Ziel der CDU Deutschlands. Ganz im Gegenteil: Durch eine gute Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik setzen wir die richtigen Rahmenbedingungen, dass das Rentenniveau möglichst hoch bleibt. Wir wollen ein Mindestsicherungsniveau auch für die Zeit nach 2030 gesetzlich verankern.
Hintergrund: Derzeit ist gesetzlich geregelt, dass das Rentenniveau bis 2020 nicht unter 46 Prozent und bis 2030 nicht unter 43 Prozent sinken darf. Der Beitragssatz darf bis 2020 maximal auf 20 Prozent und bis 2030 maximal auf 22 Prozent ansteigen. Die Prognose des aktuellen Rentenversicherungsberichts zeigt, dass diese Werte eingehalten werden und das Rentenniveau bis 2030 bei 44,5 Prozent liegen kann.
Beim Rentenniveau handelt es sich um eine rein technische Rechengröße, die – anders als oft angenommen – nicht den prozentualen Anteil des letzten Einkommens abbildet und auch sonst keinen Bezug zur individuell erworbenen Rente hat. Ein sinkendes Rentenniveau bedeutet auch nicht, dass die Renten sinken. Das ist durch die Rentengarantie gesetzlich ausgeschlossen. Die Höhe des Sicherungsniveaus ist zudem kein Indikator für Altersarmut. Denn das Einkommen im Alter ist ein Resultat der individuellen Biografie.
Entscheidend ist: Bei guter Lohnentwicklung und sehr guter Beschäftigungslage kann ein niedrigeres Niveau einen absolut höheren Rentenzahlbetrag ergeben als ein hohes Niveau bei schlechter Lohnentwicklung und schlechter Beschäftigungslage. Die Renten können also nicht losgelöst von einem funktionierenden Arbeitsmarkt getrennt betrachtet werden.
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