
MPK-Beschluss: Impfen, Testen und vorsichtige Öffnungen
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Vorsichtige Öffnungen, mehr Corona-Tests und schnelleres Impfen: Bund und Länder haben für die kommenden Wochen Schritte hin zu mehr Normalität beschlossen. Ab 8. März wird es mehrere Öffnungsschritte geben, wie zum Beispiel Lockerungen der Kontaktbeschränkungen. Und: Anders als im Lockdown vor einem Jahr sollen Verwandtenbesuche zu Ostern diesmal möglich sein. Dabei gibt es eine „Notbremse“: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, treten zwei Werktage später die bisherigen Regeln wieder in Kraft.
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Laschet: Abkehr von pauschalen Schließungen
„Der Wunsch und das Drängen, Grundrechtseingriffe zurückzunehmen ist nachvollziehbar. Aber die Pandemie ist noch da. Das Virus lässt nicht mit sich verhandeln“, sagte der CDU-Vorsitzende, Ministerpräsident Armin Laschet im nordrhein-westfälischen Landtag. Gleichzeitig verwies er auf die psychologischen, ökonomischen und sozialen Schäden. „Viele Menschen sind müde, sind erschöpft von der Pandemie“, erklärte er. Gastronomen, Kulturschaffende und andere Selbstständige litten, weil sie seit Monaten ohne Umsatz dastehen. Auch der Einzelhandel leide massiv. Nicht abzuschätzen seien auch die möglichen Langzeitfolgen für Kinder, die seit Monaten nicht in der Schule waren.
„Testen, Impfen und digitale Kontaktnachverfolgung sind nun Mittel, die uns bei der Virusbekämpfung helfen“, sagte der CDU-Vorsitzende. Nicht die reine Inzidenzzahl sei entscheidend. „Wir brauchen den Perspektivwechsel und bleiben bei Maß und Mitte.“
Hier finden Sie den Beschluss von Bund und Ländern.
Grundsätze
- Die bisherigen Beschlüsse zum Lockdown bleiben bis zum 28. März 2021 grundsätzlich gültig. Die Verordnung zur pandemischen Lage wird bis zum 30. April 2021 verlängert.
- Die nationale Teststrategie wird erweitert, um mehr Freiräume und mehr Sicherheit zu bekommen.
Öffnungsschritte
Kurzfristige Maßnahmen
- Folgende erste Lockerungen sind beschlossen:
- Treffen zweier Haushalte sind ab dem 8. März mit bis zu 5 Erwachsenen plus Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Bei Inzidenz unter 35 mit bis zu 10 Erwachsenen.
- Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte können unter Beachtung der Corona-Auflagen wieder öffnen.
- Bisher geschlossene Dienstleistungsanbieter können unter Beachtung der Corona-Auflagen, mit abgenommenen Hygienekonzepten und ggf. bei Vorlage eines tagesaktuellen Tests wieder öffnen. Fahr- oder Flugschulen können bei Vorlage eines tagesaktuellen Tests wieder ausbilden.
- Folgende Lockerungen sind auf Länderebene bei Inzidenz von 50 bis 100 möglich:
- Terminshopping im Einzelhandel mit gebuchten Terminen (Click & Meet) und Zugangsbeschränkung.
- Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten sowie Zoos und Tierparks oder botanischen Gärten nach Terminbuchung mit Aufnahme der Kontaktdaten.
- Individualsport außen allein oder zu 5 Personen (Golf, Tennis, Badminton u.a.m.).
- Teamsport bis zu 20 Kinder unter 14 Jahren.
- Folgende Lockerungen sind auf Länderebene bei Inzidenz von unter 50 möglich:
- Einzelhandel öffnet unter Auflagen.
- Öffnung von Museen, Galerien, Gedenkstätten sowie Zoos und Tierparks oder botanischen Gärten.
- Kontaktfreier Teamsport in Gruppen bis zu 10 Personen im Außenbereich.
Folgemaßnahmen ab 14 Tage nach Umsetzung der Punkte 3 bis 5
- Öffnungen bei Inzidenz von 50 bis 100 über mindestens 14 Tage
Zugang nur mit tagesaktuellem Ergebnis Selbst- oder Schnelltest:
- Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Anmeldung.
- Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos.
- kontaktfreier Sport im Innenbereich (z. B. Fitness-Studios).
- Kontaktsport im Außenbereich (z. B. Fußball).
- Öffnungen bei Inzidenz von unter 50 über mindestens 14 Tage:
- Öffnung der Außengastronomie.
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos.
- kontaktfreier Sport im Innenbereich (z. B. Fitness-Studios).
- Kontaktsport im Außenbereich (z. B. Fußball).
Folgemaßnahmen ab 28 Tage nach Umsetzung der Punkte 3 bis 5 (frühestens 5. April)
- Öffnungen bei anhaltender Inzidenz unter 50
- Feste und Freizeitveranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 50 Personen.
- Kontaktsport in Innenräumen (z. B. Hallenhandball).
- Öffnungen bei Inzidenz von 50 bis 100 über mindestens 14 Tage
- erweiterte Öffnung im Einzelhandel.
- kontaktfreier Sport im Innenbereich (z. B. Fitness-Studios) ohne Tests.
- Kontaktsport im Außenbereich (z. B. Fußball) ohne Tests.
Notbremse: Liegt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, gelten die Lockdown-Regeln wie Anfang März.
Weitere Maßnahmen
- Teststrategie
- Lehrer und Schüler erhalten bei Präsenzunterricht mindestens einen Schnelltest pro Woche und – soweit möglich - eine Bescheinigung über das Ergebnis.
- Unternehmen sollen Arbeitnehmern in Büro, Werkstatt oder Fabrikhalle mindestens einmal die Woche einen Schnelltest auf Corona ermöglichen - soweit möglich mit Bescheinigung über das Ergebnis.
- Personen ohne Corona-Symptome sollen ab 8. März mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest in einer kommunalen Einrichtung oder in einer Arztpraxis machen lassen können.
- Bei positiven Ergebnissen der Schnelltests, muss ein PCR-Test folgen. Dieser ist dann ebenfalls kostenlos.
- Die Maßnahmen sollen bis Anfang April umgesetzt werden. Bund und Länder bilden dazu eine Taskforce Testlogistik.
- Impfkampagne
- Ab Ende März, spätestens Anfang April sollen Corona-Impfungen auch in Arztpraxen erfolgen können.
- Um möglichst bald vielen Menschen ein Impfangebot machen zu können, sollen weniger Impfdosen für die Zweitimpfung zurückgehaltenen werden. und das gemäß der jeweiligen Zulassung der Impfstoffe. Das zulässige Intervall zwischen erster und zweiter Impfung soll möglichst ausgeschöpft werden.
- Familien-Hilfen
- Für kindergeldberechtigte Kinder wird 2021 ein Kinderbonus von 150 Euro je Kind gezahlt.
- Es soll auch 2021 zusätzliche Kinderkrankengeldtage geben, wenn sich die Rückkehr zu einem verlässlichen Betrieb von Schulen undKitas noch verzögert.
- Finanzielle Hilfen
- Mit der inzwischen gestarteten Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, die wegen geringer betrieblicher Fixkosten nur eingeschränkt Überbrückungshilfen beantragen konnten.
- Mit der sogenannten Erweiterten November-/Dezemberhilfe und der Erhöhung der Abschlagszahlungen in der Überbrückungshilfe III auf bis zu 800.000 Euro kann ab sofort auch großen Unternehmen mit einem höheren Finanzbedarf geholfen werden.
- Die geltende Umsatzhöchstgrenze für Unternehmen, die von angeordneten Schließungen betroffen sind, entfällt in weiten Teilen (z. B. Einzelhandel, Veranstaltungen, Hotels).
- Mit dem hälftig finanzierten Härtefallfonds machen Bund und Länder ein zusätzliches Angebot, um in Fällen zu helfen, in denen die Hilfsprogramme bislang nicht greifen konnten.
- Weitere Schritte / Beratungen am 22. März 2021
Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wird auf der nächsten Sitzung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder beraten. Diese ist für den 22. März 2021 vorgesehen.